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Verfasst von: Norbert Schneider am 09.01.2013 13:57
 


THEMA:  Immobilienbesitz und Mieteinnahmen in Österreich, aber Wohnsitz in Italien

Ich arbeite und lebe in Italien und gedenke nun mir in Wien eine Immobilie zu kaufen, in der zunächst meine Frau und Sohn leben werden, die aber später einmal wahrscheinlich auch vermieten werde.

1) Bezüglich Mieteeinkünfte, gehe ich davon aus, dass diese in Österreich steuerpflichtig sind. Sind die ersten 10.000 Euro (ähnlich wie beim Lohn) steuerfrei?

2) In Italien gibt es eine Vermögenssteuer auf Immobilienbesitz, auch wenn sich die Immobilie im Ausland (wie Österreich) befindet. Von daher dürften wohl für eine Immobilie in Österreich hier in Italien Steuern anfallen. Allerdings frage ich mich - wie können italienische Behörden jemals wissen, ob (dass) ich in Wien eine Immobilie besitze?

mfg

Norbert S.

Verfasst von: Mag. Martin Haselmann am 09.01.2013 17:14
 


THEMA:  Immobilienbesitz und Mieteinnahmen in Österreich, aber Wohnsitz in Italien

Sehr geehrter Herr Schneider,

Wenn Sie in Österreich KEINEN Wohnsitz und KEINEN gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig mit dem inländischen Einkünften. Der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen könnte sich aber durch den Aufenthalt Ihrer Familie in Österreich hierher verlagern, sprich Sie werden unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich und müssten Ihr "Welteinkommen" in Österreich versteuern. Dies ist eine sehr komplexe Materie, die den Rahmen dieses Forums sprengen würde.

Ich würde Ihnen empfehlen sich sich mit einem Steuerberater kurzzuschließen. Wir bieten Ihnen gern ein kostenloses Erstgespräch an.

Mit besten Grüßen

Mag. Martin Haselmann

Kanzlei Mag. Selim Karabece

e-mail: haselmann@karabece.com

Partner von www.schnellberaten.com

Verfasst von: C am 11.01.2013 08:48
 


THEMA:  Immobilienbesitz und Mieteinnahmen in Österreich, aber Wohnsitz in Italien

Sehr geehrter Herr Schneider,

bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann sich anhand der Tatsache, dass Ihre Frau bzw. Ihr Sohn (falls Sie nicht dauerhaft getrennt leben) die Wohnung in Wien möglicherweise als "Hauptwohnsitz" nutzen werden, ein abgeleiteter Wohnsitz in Österreich ergeben und damit verbunden die unbeschränkte Steuerpflicht (mit dem Welteinkommen) für Sie entstehen.

Da Sie einen Teil Ihrer Einkünfte in Italien beziehen führt dies u.a. in die Anwendungsbereiche des italienischen und österreichischen Außensteuerrechts sowie der relevanten Doppelbsteuerungsabkommen. Diese Thematik setzt einerseits die genaue Kenntnis des Falles voraus und ist andererseits etwas umfassender und komplexer, weshalb eine genaue Erläuterung an dieser Stelle nicht möglich ist.

Bezüglich Ihrer Frage hinsichtlich der Kenntnis des italienischen Fiskus über Ihren "ausländischen" Immobilienbesitz sei angemerkt, dass vermutlich auch in Italien eine gesetzliche Offenlegungspflicht bezüglich steuerlich relevanter Sachverhalte besteht. Eine Verletzung dieser Pflichten stellt idR eine Finanzordnungswidrigkeit dar und wird, im Falle einer Entdeckung, mit Geldstrafen geahndet.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach.

 

Mfg C

 

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