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Verfasst von: Martin am 10.01.2013 11:34
 


THEMA:  Flüge abschreiben

Hallo,

 

folgendes Szeanario - ich habe meinen Hauptwohnsitz in Östereich und nun werde ich vorraussichtlich für eine Deutsche Firma arbeiten. Ich bekomme einen österreichischen Arbeitsvertrag, werde aber 3-4 Tage pro Woche in Deutschland vor Ort beim Arbeitgeber sein.

Der Arbeitgeber bezahlt Unterkunft vor Ort und 1-2 Flüge pro Monat nach Österreich. Wenn ich die restlichen Flüge selbst zahle, kann ich diese steuerlich absetzen? Kann ich sonst noch etwas von der Steuer absetzen (Taxi, etc?)

Mfg
Martin 

Verfasst von: C am 11.01.2013 08:24
 


THEMA:  Flüge abschreiben

Sehr geehrter Martin,

 

Grundsätzlich sind die Kosten für Familienheimfahrten bis zur Höhe des großen Pendlerpauschales gem. § 16 Abs 1 Z 6 EStG (Betrag ist für die Dauer der Auslandstätigkeit auf Monate umzurechnen) abzugsfähig. Für die Dauer der Möglichkeit der Abzugsfähigkeit ist u.a. relevant ob Sie verheiratet bzw. in Partnerschaft in Österreich leben bzw. ob minderjährige Kinder vorhanden sind. Diese Fakten sind relevant um die Häufigkeit der zulässigen Heimfahrten zu ermitteln. (Single wird lt. VwGH Rechtsprechung 1/Monat als ausreichend angesehen; Ehepaar 1/Woche). Weiters ist für die Dauer der Abzugsfähigkeit zu prüfen, ob von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung bzw. von einer dauerhaften auszugehen ist. (vorübergehende doppelte Haushaltsführung bei Single = Dauer 6 Monate Abzug zulässig; Ehepaar = Dauer bis zu 2 Jahren) 

Sollten Sie noch etwaige Fragen haben kontaktieren Sie mich einfach.

Mfg C

 

 

 

 

Verfasst von: Martin am 11.01.2013 08:43
 


THEMA:  Flüge abschreiben

Hallo C,

 

danke für die Antwort. Also ich lebe gemeinsam mit meiner Freundin hier in Österreich, und derzeit sieht es einmal nach einer dauerhaften doppelten Haushaltsführung aus.

Die Firma würde mir eventuell einen Flug pro Monat zahlen, kann ich dann zusätzlich einen Flug privat/Monat abschreiben? (grosse Pendlerpauschale also bis zu 300 Euro im Monat?)

 

Mfg
Matin 

Verfasst von: C am 11.01.2013 09:05
 


THEMA:  Flüge abschreiben

Sehr geehrter Martin,

bei der Bestimmung ob eine dauerhafte doppelte Haushaltsführung vorliegt, stellt die Finanz auf einige Kriterien ab.

1. die tägliche Rückkehr an den Wohnort ist nicht möglich (idR ab einer Entfernung von 120,00 Km in eine Richtung) und 

2. die Beschäftigung ist nur zeitlich befristet (bereits bekannt) oder

3. eine Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort kann nicht zugemutet werden (unterschiedliche Kriterien = z.B. pflegebedürftige Angehörige, Ausübung eines zweiten Berufes vor Ort, etc.)

Allein aus der Tatsache einer Freundin im Inland eine Dauerhaftigkeit abzuleiten ist mE eher schwierig (hier müßten noch andere Gründe hinzutreten z.B. Kinder, wesentlicher Beitrag des Verdienstes der Freundin zum "Familieneinkommen" bei Partnerschaft, etc.)

Der Zeitraum der vorübergehenden Umzumutbarkeit kann dadurch aber verlängert werden (> 6 Monate) da bei der Kriterienprüfung auf den Einzelfall abzustellen ist. Weiters kann das die Anzahl der Heimfahrten je Monat erhöhen (möglicherweise bis 2 Heimfahrten gerechtfertigt). Hier liegt jedenfalls ein Ermessenspielraum bzw. auch erhebliches Diskussionspotential gegenüber der Finanzverwaltung vor.

Die Deckelung der Kosten liegen jedenfalls bis 2012 bei 3.672/12 (monatlich). Ab 2013 werden die Werte angehoben.

 

Mfg C

Verfasst von: Martin am 11.01.2013 09:53
 


THEMA:  Flüge abschreiben

Hallo C,

 

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Also in meinem Fall gäbe es schon mehrere Gründe öfters (3mal im Monat) heimzufahren

1.) Lebensgemeinschaft mit meiner Freundin

2.) Bauernhof meiner Eltern habe ich gepachtet, der sich hier in Österreich befindet

3.) Ich habe auch noch ein Einzelunternehmen mit einem Büro hier in Österreich

 

Entfernung zum Einsatzort sind 2 Flugstunden.

 

Mfg
Martin 

Verfasst von: C am 13.01.2013 11:06
 


THEMA:  Flüge abschreiben

Sehr geehrter Martin,

 

gemäß Ihrer Schilderungen sind das sogar Indizien für eine permanente Rückreise (ohne zeitliche Begrenzung).

Wichtig ist auf alle Fälle eine aureichende Dokumentation der Umstände (z.B. Kundentermine bei Einzelunternehmen; vom Hauptwohnsitz durchgeführte Aufträge; Größe der bewirtschafteten Flächen bei Land- und Forstwirtschaft, etc.)

 

Mfg

C

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