Liebe Frau Zimmer,
Ab einem Zuverdienst von EUR 4.641,60 neben Ihrem normalen Dienstverhältnis sind Sie SV-pflichtig. Das heißt Sie können hier mit rund 25% (KV, UV, PV) rechnen. Weiters werden Sie eine Einkommensteuernachzahlung haben. Als Orientierung sind hier rund 30% anzunehmen. Also rund die Hälfte Ihres Zuverdienstes wird für Sozialversicherung und Steuern verbraucht werden.
Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen gern ein kostenloses Erstgespräch an.
Mit besten Grüßen
Mag. Martin Haselmann
Kanzlei Mag. Selim Karabece
e-mail: haselmann@karabece.com
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