S.g. Damen u. Herren,
Situation: Jan-Feb 2012 unselbstständiges EK in A (Wien); ab Juni 2012 unselbstständiges EK in D (Frankfurt) und ab diesem Zeitpunkt kein Einkommen mehr in Ö. Der Wohnsitz in Wien wurde aufrecht erhalten und ich komme i.d.R. 2x pro Monat nach Wien. In D wurde ein Hauptwohnsitz gemeldet (länderübergreifender Nebenwohnsitz nicht möglich). Diese Lebenssituation gilt von Juni 2012 bis voraussichtlich Juni 2013, dann wird der Hauptwohnsitz in Wien aufgegeben. In Deutschland besteht ein unbefristetes Dienstverhältnis. Generell stellt sich die Frage wo was zu versteuern ist gemäss DBA.
Meine Fragen sind wie folgt:
1) Ich bin nun in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, richtig? D.h. eine doppelte Haushaltsführung (Wohnungskosten der Frankfurter Wohnung, Heimfahrten nach A) werde ich in D beantragen und nicht in A, richtig? In Deutschland wende ich mich an einen deutschen Steuerberater der mich hierbei unterstützt - für die notwendigen Eingaben in Österreich bin ich allerdings ratlos.
2) Was muss bei der A Steuererklärung angegeben werden im Formular L1i (international) bzw. welche Steuererklärung sollte zuerst durchgeführt werden um steuerliche Behandlung im jeweils anderen Land zu belegen: A oder D?
2.a) Ist im Finanzonline der Punkt "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht" zutreffend d.h. steht Österreich hier das Besteuerungsrecht zu?
2.b) Was genau ist "Antrag auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht (§ 102 Abs. 1 Z 3)" - ist dies durchzuführen? Meines Wissens nach bin in D steuerpflichtig und führe dort den doppelten Haushalt an?
2.c) Ist mein Einkommen in Österreich (Jan,Feb) für den Progressionsvorbehalt in Deutschland anzugeben oder das Einkommen in Deutschland (Juni-Dez) für den Progressionsvorbehalt in Österreich bzw. welche Daten werden hier automatisch länderübergreifend übermittelt?
Vielen Dank für Ihre Infos |