Hallo,
Ich bin als Sachwalter für eine alte Dame tätig. Diese besitzt insgesamt 3 Wohnungen. Eine davon ist vermietet. Sie selbst befindet sich in einem Pflegeheim. Meine Fragen:
Kann ich die Betriebskosten aller Wohnungen mit den Mieteinnahmen der einen Wohnung gegenrechnen?
Kann ich die Kosten vom Pflegeheim mit den Mieteinnahmen gegenrechnen?
Der für den Fall zuständige Richter sagt, dass ich keine Steuerberatungskosten als Sachwalter verrechnen darf. Er meinte sinngemäß: "wenn ich einen Steuerberater für diesen Fall benötige müsse ich ihn entweder selbst bezahlen, oder er müsse als Sachwalter eine andere Person statt meiner einsetzen; einen RA der mit solchen Dingen besser vertraut ist".
Besten Dank für eine Antwort, Robert W |