Verfasst von:
Sabrina am
14.01.2013 14:41
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THEMA: Honorarnoten |
Hallo, ich bin hauptberuflich Studentin, arbeite aber auf Honorarnoten-Basis, um mein Studium zu finanzieren. Dies betrug im Jahr 2012 unter 5.800 Euro. Zusätzlich war ich im Sommer für einen Monat bei einem Unternehmen angestellt, bei dem ich netto ca. 800 Euro verdient habe. Ich habe nun bereits einige Seiten im Internet durchsucht, konnte aber nicht herausfinden, was ich wo angeben muss. Sind die Honorarnoten einkommenssteuer-befreit? Muss ich sie bei der Sozialversicherung angeben, weil ich über der Geringfügigkeitsgrenze bin, obwohl ich mich aufgrund des Studiums bei meinen Eltern mitversichern lassen kann? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Freundliche Grüße |
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Verfasst von:
Martin am
14.01.2013 15:07
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THEMA: Honorarnoten |
Hallo Sabrina, Wenn dein Einkommen in dem nichtselbständige Einkünfte enthalten sind im Kalenderjahr nicht EUR 12.000,- übersteigen, musst Du keine Einkommensteuererklärung abgeben (§42 Abs. 1 Z. 3 EStG). Das heißt für Dich Du gibts keine Erklärung ab und somit hat sich für Dich alles erledigt. Da Du also keinen Einkommensteuerbescheid bekommst gibt es auch für die Sozialversicherung keine Nachzahlung. Ich hoffe Du kennst Dich aus.
Liebe Grüße
Martin |
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Verfasst von:
Sabrina am
26.02.2013 01:59
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THEMA: Honorarnoten |
Lieber Martin, danke für die Antwort. Wo ist der Unterschied zur Geringfügigkeitsgrenze, über der ich ja schon Sozialversicherung zahlen müsste? Danke und LG |
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Verfasst von:
Maria am
06.03.2013 16:21
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THEMA: Honorarnoten |
Hallo Sabrina, Hallo Martin,
leider stimmt das mit der Sozialversicherung so nicht. Man muss zwar unter 12.000€ Gesamtverdienst zwar keine Steuerzahlen. SV Beitrag sehr wohl.
In den Monaten, in denen die Geringfügigkeitsgrenze (2012 ca 374€, 2013:. ca 386€) überschritten wurde, ist auch ein SV Beitrag fällig, der in der Regel im Folgejahr von der Versicherung eingefordert wird. Da spielt die Mitversicherung bei den Eltern keine Rolle, man muss diese trotzdem nachzahlen.
Mfg Maria |
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