Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Michael Kern am 14.01.2013 16:40
 


THEMA:  Besteuerung Einkünfte aus V&V + Doppelbesteuerungsabkommen

Hallo,

ich habe ein Frage zum österr. Steuerrecht bei der ich bisher 2 widersprüchliche Antworten von Steuerberatern bekommen habe:

Ich bin Ö. Staatsbürger, arbeite in Deutschland. Mittelpunkt des Lebensinteresses, Wohnsitz und Haupteinkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit in D. Daher mMn unbeschränkt Steuerpflichtig in D.

Einkunft aus Vermietung und Verpachtung eines Einfamilienhauses in Ö. Ich habe einen Wohnsitz in Ö, der unabhängig von dem vermieteten Haus ist und regelmäßig von mir aufgesucht wird.

Lt. Doppelbesteuerungsabkommen Ö-D muss ich einkünfte aus V&V im Bestandsland = Ö versteuern. Zusätzlich fällt das Einkommen in D unter den Progressionsvorbehalt.

Soweit ist alles klar, aber jetzt trennen sich die Meinungen.

STB (A) sagt: ich kann volle 11 TEUR Steuerfreibetrag in Ö ausschöpfen und muss bei Gewinn aus V&V <11.000 gar keine Steuererklärung in Ö abgeben.

STB(B) sagt: ich kann nur 11 TEUR - 9TEUR = 2TEUR Steuerfreibetrag in Ö ausschöpfen.

 

Was ist eurer Meinung nach richtig, und wie kann ich es belegen / nachlesen. Bin hier echt verzweifelt.

 

Vielen Dank

Michael

Verfasst von: Martin am 14.01.2013 17:42
 


THEMA:  Besteuerung Einkünfte aus V&V + Doppelbesteuerungsabkommen

Die Variante von StB B ist korrekt gem. §102 Abs. 3 EStG.

LG Martin

Verfasst von: Martin am 14.01.2013 17:42
 


THEMA:  Besteuerung Einkünfte aus V&V + Doppelbesteuerungsabkommen

Die Variante von StB B ist korrekt gem. §102 Abs. 3 EStG.

LG Martin

Verfasst von: peter M am 14.01.2013 18:36
 


THEMA:  Besteuerung Einkünfte aus V&V + Doppelbesteuerungsabkommen

kollegen,

das sehe ich anders. sie sind durch den gewoehnlichen aufenthalt in at auch unbeschraenkt steuerpflichtig, da es sich um einkuenfte aus v und v handelt.

vor dem dba wird innerstaatliches recht geprueft. bei unbeweglichem vermoegen ist somit die einteilung wohnsitz/quellenstaat egal.

Verfasst von: Michael Kern am 15.01.2013 11:11
 


THEMA:  Besteuerung Einkünfte aus V&V + Doppelbesteuerungsabkommen

Vielen Dank für Ihre Antworten, die ähnlich sind wie meine bisherigen Auskünfte.

 

Kann es sein dass dieser Fall nicht eindeutig in der Rechtssprechung geklärt ist?

So wie ich es verstehe dreht sich die Frage darum ob ich in Ö auch unbeschränkt Steuerpflichtig bin, oder nicht. Es gibt Quellen die dafür sprechen, dass man das nur in 1 Land sein kann, andererseits scheint durch die Einkunft aus V&V hier etwas anders geregelt zu sein. Was genau kann ich noch nicht nachvollziehen.

 

Wie bekomme ich jetzt hier eine zuverlässige Antwort? Finanzamt fragen? Und woher weiß ich, dass der Sachbearbeiter den Fall durchblickt?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

Verfasst von: Martin am 15.01.2013 13:47
 


THEMA:  Besteuerung Einkünfte aus V&V + Doppelbesteuerungsabkommen

Herr Kollege, Sie haben prinzipiell recht. Rein in Österreich betrachtet gibt es einen Wohnsitz (=unbeschränkte Steuerpflicht) und keine Kollision mit ausländischem Steuerrecht, da die nichtselbständigen Einkünfte nur in Deutschland zu besteuern sind. Folgerichtig müssten man auch in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht annehmen. Dies führt aber dazu, dass in zwei Staaten das Existenzminimum begünstigt wird. Im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen sollte dies jedoch vermieden werden. Also kann eigentlich nur eine beschränkte Steuerpflicht richtig sein. In Deutschland sind dann die österr. V+V Einkünfte unter Progressionsvorbehalt zu stellen. Man könnten natürlich keine Steuererklärung abgeben und warten bis das Finanzamt draufkommt, dass man eigentlich beschränkt steuerpflichtig ist. LG Martin

Verfasst von: N.K am 15.01.2013 20:04
 


THEMA:  2 Jobs neben Karenz

Guten Abend, bräuchte bitte dringend Hilfe. Bin in Karenz und arbeite derzeit im Rahmen eine geringf. Beschäftigung 10 Stunden/Woche rund 360 €. Nun habe ich auch noch eine zweite Zusage bekommen: 15 Stunden ca. 600 € Brutto. Nun raten mir einige Leute davon ab 2 Beschäftigungen nachzugehen. Bitte um Erklärung, was, wann und wieviel ich nachbezahlen werde. Danke

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.219 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.