Hallo,
ich habe ein Frage zum österr. Steuerrecht bei der ich bisher 2 widersprüchliche Antworten von Steuerberatern bekommen habe:
Ich bin Ö. Staatsbürger, arbeite in Deutschland. Mittelpunkt des Lebensinteresses, Wohnsitz und Haupteinkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit in D. Daher mMn unbeschränkt Steuerpflichtig in D.
Einkunft aus Vermietung und Verpachtung eines Einfamilienhauses in Ö. Ich habe einen Wohnsitz in Ö, der unabhängig von dem vermieteten Haus ist und regelmäßig von mir aufgesucht wird.
Lt. Doppelbesteuerungsabkommen Ö-D muss ich einkünfte aus V&V im Bestandsland = Ö versteuern. Zusätzlich fällt das Einkommen in D unter den Progressionsvorbehalt.
Soweit ist alles klar, aber jetzt trennen sich die Meinungen.
STB (A) sagt: ich kann volle 11 TEUR Steuerfreibetrag in Ö ausschöpfen und muss bei Gewinn aus V&V <11.000 gar keine Steuererklärung in Ö abgeben.
STB(B) sagt: ich kann nur 11 TEUR - 9TEUR = 2TEUR Steuerfreibetrag in Ö ausschöpfen.
Was ist eurer Meinung nach richtig, und wie kann ich es belegen / nachlesen. Bin hier echt verzweifelt.
Vielen Dank
Michael |