Sehr geehrter Herr Matthias,
ich bin weder Anwalt noch Steuerberatung, habe jedoch etwas Erfahrung mit Franchise (jedoch andere Branche).
Ihre Softwareentwicklung sollte meines Erachtens nicht in den Umsatz fallen, von welchem die Gebühr berechnet wird. Es ist sicherlich klarer, wenn z.B. diese Umsätze über eine andere Firma laufen. Jedoch sollte dies jedenfalls im Vertrag vereinbart sein. Dazu ist es sicherlich von Vorteil sich einen Anwalt zu nehmen, wie schon Frau Mag. Weiß schilderte.
Mir kommen aber auch die 10% Franchisegebühr sehr hoch vor. Ich weiss nicht, ob dies bei der IT üblich ist, anderswo jedenfalls nicht! Um sich hier vielleicht auch nochmals eine andere Meinung einholen zu können bzw. abzufragen, ob der Anbieter ein schwarzes Schaf ist eignet sich zum Beispiel der Franchise Business Club auf der Plattform Xing. |