Hallo liebe Steuerberater-Community,
ich hätte eine Frage zur Kleinunternehmerregelung und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Wir haben vor ca. 1 Jahr ein kleines Unternehmen gegründet. Nachdem wir anfangs eine UID-Nummer beantragt haben, allerdings innerhalb der Widerrufsfrist aufgrund einiger Überlegungen wieder zur Kleinunternehmerregelung zurück sind, stellt sich für uns jetzt die Frage, was wir machen sollen, wenn wir in diesem Jahr die Schwelle von 30.000€ überschreiten, da wir jetzt ja an die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre gebunden sind!?. Im Grunde werden wir dann ja für die vorherigen Umsätze dieses Jahres umsatzsteuerpflichtig, obwohl wir keine Umsatzsteuer vom Kunden verlangt haben.
Einfach ab dem Zeitpunkt, wo wir merken, dass wir die 30.000€ überschreiten werden vom Kunden Umsatzsteuer verlangen und diese dann ans Finanzamt abführen (Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnung) Geht das überhaupt?
Da wir als Vermittler im Eventbereich tätig sind und die Preise von unseren Dienstleistern bzw. Veranstaltern übernehmen, werden die Preise egal, ob mit oder ohne Mwst. gleich bleiben (die Preise sind ja grundsätzlich inkl. Mwst. da von unseren Kooperationspartnern gemacht) Wir haben im Moment durch die Kleinunternehmerregelung eine größere Gewinnspanne, da wir unsere Preise exkl. Mwst. auspreisen können. Da wir die Preise auch bei einer Umstellung (inkl. Mwst.) nicht ändern würden, macht das für uns eigentlich wenig Unterschied aus Steuerpflicht-Sicht, ob wir jetzt Kleinunternehmer sind oder nicht (augenommen Vorsteuerabzug!).
Kann uns jemand sagen, was die beste Vorgehensweise wäre?
Vielen Dank im Voraus! |