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Verfasst von: Markus Winter am 16.01.2013 21:39
 


THEMA:  Vergangene Studiengebühren absetzen

Hallo,

ich würde gerne wissen ob ich meine Studiengebühren (Island, Deutschland) in Österreich bei meiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen kann. Das Studium ist bereits abgeschlossen, wurde aber teilweise über Kredit finanziert.

Ist es möglich für die vergangenen Jahre eine Arbeitnehmervernalagung durchzuführen und die Studiengebührebn als Verlustvortrag geltend zu machen?

 

Vielen Dank,

Markus

Verfasst von: Martin am 17.01.2013 09:04
 


THEMA:  Vergangene Studiengebühren absetzen

Wenn Sie während des Studiums keiner Beschäftigung nachgegangen sind, dann haben Sie keine Möglickeit diese Kosten geltend zu machen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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