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Verfasst von: viktoria am 17.01.2013 02:34
 


THEMA:  gkk selbstversichern + werkvertrag

guten tag,

meine frage ist weniger steuerrechtlich - ich hoffe sie können mir durch ihre erfahrung trotzdem weiterhelfen:

ich bin architekturstudentin, 27, und muss mich ab nun selbst versichern. ich dachte mit herabsetzungsantrag für ca. 90€ monatlich bei der gkk. beim herabetzungsantrag kann man aber z.b. auch angeben ob man einkünfte aus "selbstständiger erwerbstätigkeit (in der gewerbl. wirtschaft, oder werkvertrag)" hat. 

ich arbeite neben dem studium zwar normal nicht, habe aber evtl. im laufe des jahres vor auf werkvertragsbasis mit honorarnoten unregelmäßig grafikdesign-aufträge anzunehmen. dafür wäre ein gewerbeschein notwendig und auch eine meldung bei der gewerblichen. wieso wird aber nun beim herabsetzungsformular der gkk gefragt ob man einkünfte hat - sobald man diese hat wäre eine versicherung bei der gkk doch nicht mehr möglich, oder?

werkvertrag = sva der gewerblichen wirtschaft + gewerbeschein, oder?


als neuer selbstständiger (in die kathegorie falle ich wohl nicht, wenn ich die WK frage!) sind die grenzen für die pflichtversicherung ca. 6500€, bei einem freien gewerbe nur 4500€? kommt jemand dahinter, wenn ich keinen gewerbeschein löse, mich aber bei der sva als "neuer selbstständiger" melde, und somit von den 6500€ als pflichtversicherungsgrenze ausgehe? bzw. bei der gkk mit den 90€ versichert bin, ich unter 6500 verdiene und keine einkommenssteuererklärung abgebe?

ich muss mich noch im jänner versichern!! ohne selbstständige tätigkeit bleibe ich logisch bei der gkk. aber muss ich mich dann bei der sva melden sobald ich einen einzigen auftrag habe inkl. gewerbeanmeldung und dann wieder gewerbe-ruhendlegung und zurück zur gkk, in der zeit wo ich wieder nichts arbeite?

danke für den guten rat!

Verfasst von: viktoria am 17.01.2013 02:53
 


THEMA:  gkk selbstversichern + werkvertrag

steuerrechtliche frage - nachtrag:

wie hängt das ganze mit dem finanzamt zusammen? wäre es in ordnung, mich wie beschrieben bei der gkk für 90€ selbst zu versichern und am ende des jahres entweder keinen oder einen einkommensteuerausgleich meiner "einkünfte aus selbstständiger arbeit" zu machen (unter einhaltung der 6500€ grenze) - würde der bescheid dann auch an die sva weitergeleitet werden und diese mich tatsächlich als "neue selbstständige" ansehen - ohne konsequenzen?

oder würden sie nachzahlungen fordern, da die 4500 überschritten sind oder generell weil ich selbstständig gearbeitet hab? das finanzamt weiß doch nicht, ob es sich um ein gewerbe oder eine "neue selbstständige" tätigkeit handelt?

danke!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.01.2013 13:50
 


THEMA:  gkk selbstversichern + werkvertrag

Es gibt auch nicht gewerbescheinpflichtige Einnahmen, deshalb fragt die GKK nach.

Die Grenzen f. Neuen Selbst und Gewerbeschein sind in etwa gleich.Die 6.500,-- u.d. 4.500,-- beziehen sich auf andere Fakten.

Ihre Tätigkeit (Architektin)können Sie auch als Neue Selbst. ausüben.Aber da zahlen Sie mindestens 150,-- pro Monat.

Am günsttigsten kommen Sie weg, wenn Sie unter 6.400,-- verdienen und daher bei der GKK selbstversichert sind.

Verfasst von: viktoria am 21.01.2013 14:26
 


THEMA:  gkk selbstversichern + werkvertrag

"Ihre Tätigkeit (Architektin)können Sie auch als Neue Selbst. ausüben." unter welchen voraussetzungen brauche ich als architektin (bzw. noch architekturstudentin) KEINEN gewerbeschein? man sagt mir immer eigentlich müsste ich ein "zeichenbüro" als gewerbe anmelden.

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