guten tag,
meine frage ist weniger steuerrechtlich - ich hoffe sie können mir durch ihre erfahrung trotzdem weiterhelfen:
ich bin architekturstudentin, 27, und muss mich ab nun selbst versichern. ich dachte mit herabsetzungsantrag für ca. 90€ monatlich bei der gkk. beim herabetzungsantrag kann man aber z.b. auch angeben ob man einkünfte aus "selbstständiger erwerbstätigkeit (in der gewerbl. wirtschaft, oder werkvertrag)" hat.
ich arbeite neben dem studium zwar normal nicht, habe aber evtl. im laufe des jahres vor auf werkvertragsbasis mit honorarnoten unregelmäßig grafikdesign-aufträge anzunehmen. dafür wäre ein gewerbeschein notwendig und auch eine meldung bei der gewerblichen. wieso wird aber nun beim herabsetzungsformular der gkk gefragt ob man einkünfte hat - sobald man diese hat wäre eine versicherung bei der gkk doch nicht mehr möglich, oder?
werkvertrag = sva der gewerblichen wirtschaft + gewerbeschein, oder?
als neuer selbstständiger (in die kathegorie falle ich wohl nicht, wenn ich die WK frage!) sind die grenzen für die pflichtversicherung ca. 6500€, bei einem freien gewerbe nur 4500€? kommt jemand dahinter, wenn ich keinen gewerbeschein löse, mich aber bei der sva als "neuer selbstständiger" melde, und somit von den 6500€ als pflichtversicherungsgrenze ausgehe? bzw. bei der gkk mit den 90€ versichert bin, ich unter 6500 verdiene und keine einkommenssteuererklärung abgebe?
ich muss mich noch im jänner versichern!! ohne selbstständige tätigkeit bleibe ich logisch bei der gkk. aber muss ich mich dann bei der sva melden sobald ich einen einzigen auftrag habe inkl. gewerbeanmeldung und dann wieder gewerbe-ruhendlegung und zurück zur gkk, in der zeit wo ich wieder nichts arbeite?
danke für den guten rat! |