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Verfasst von: Christian N. am 17.01.2013 10:32
 


THEMA:  Basispauschalierung zusätzlich absetzbare Betriebsausgaben

Guten Tag!

Mich würde interessieren, ob neben Fremdlöhnen auch Ausgaben für weitere Betriebsausgaben, die als Dienstleistungen erbracht werden, abgesetzt werden können.

Insbesondere Ausgaben für Internet, Handykosten, und ganz wichtig: Serverkosten, die bei einem in einem Rechenzentrum angemieteten Server anfallen. Die Server werden dabei direkt an Kunden weiterverrechnet.

Ich bin in der IT-Branche tätig.

Vielen Dank im voraus!

Verfasst von: C am 17.01.2013 10:51
 


THEMA:  Basispauschalierung zusätzlich absetzbare Betriebsausgaben

Sehr geehrter Christian,

Sachaufwand ist bei Anwendung der Pauschalierung gem. § 17 EStG in voller Höhe abpauschaliert (also auch Handy und EDV Kosten).

Absetzbar bleiben zusätzlich zu den Fremdlöhnen noch die Löhne & Gehälter des Personals, die Sozialversicherungsbeiträge, sowie jene bezogenen

Waren bzw. Erzeugnisse bzw. Roh- oder Hilfsstoffe, die zur Weiterveräußerung bestimmt sind (egal ob sie vorher bearbeitet werden oder nicht)

 Mfg

C

 

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