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Verfasst von: Stefan am 18.01.2013 07:25
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung und Zuverdient

Hallo,

wenn ich zu einem unselbständigen Einkommen etwas dazuverdiene, so ist es ja bis EUR 730,-- steuerfrei.

Muss ich den Zuverdienst nun bei der Arbeitnehmerveranlagung irgendwo eintragen (habe nämlich nichts gefunden), oder muss ich ihn bis EUR 730,-- gar nicht anführen?

Vielen Dank.

Stefan

Verfasst von: C am 18.01.2013 07:52
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung und Zuverdient

Hallo Stefan,

der Zuverdienst ist unter der jeweiligen Einkunftsart im Formular E1 anzugeben.

Falls Du noch Fragen hast, melde Dich einfach.  

Mfg

C

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.01.2013 13:53
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung und Zuverdient

Bis 730,-- müssen Sie den Zuverdienst nicht anführen.

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