Hallo,
wenn ich zu einem unselbständigen Einkommen etwas dazuverdiene, so ist es ja bis EUR 730,-- steuerfrei.
Muss ich den Zuverdienst nun bei der Arbeitnehmerveranlagung irgendwo eintragen (habe nämlich nichts gefunden), oder muss ich ihn bis EUR 730,-- gar nicht anführen?
Vielen Dank.
Stefan |