Hallo Martin,
Sie können beide Geräte anteilig (im Umfang der betrieblichen Nutzung, d.h. nach Ausscheiden des Privatanteils, bei Computer ca. 40%) absetzen.
Wenn eines der beiden Geräte weniger als 400,00 € gekostet hat, können Sie es in einem Veranlagungszeitraum absetzen, sonst anteilig über die
wirtschaftliche Nutzungsdauer (Smartphone ca. 3 Jahre; Computer 3 - 4 Jahre; Richtwert können die deutschen AFA Tabellen herangezogen werden).
Für die Rechnung in britischen Pfund bei Barzahlung entweder den Stichtagskurs am Tag der Zahlung (Kursblatt OENB oder EZB) oder den
veröffentlichen Durchschnittskurs im Monat der Zahlung verwenden, bei Zahlung mit Kreditkarte, den Kurs laut Kreditkartenabrechnung.
Mfg
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