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Verfasst von: junior1988 am 20.01.2013 15:18
 


THEMA:  Neugründung 1.1.2012

Hallo!

 

Hab mit 1.1.2013 meine Selbstständigkeit begonnen.

Die Buchhaltung Für Jänner muss ich ja bis spätestens 15. März abgeben.

Jedoch habe ich auch eine Menge an Rechnungen von der Vorbereitungsphase also vom Jahr 2012.

 

Werde die Rechnungen aus der Vorbereitungsphase mit der Buchhaltung für Jänner (also spätestens 15. März) abgegeben oder schon früher?

 

lg

Verfasst von: Klaus Kotzor am 20.01.2013 17:09
 


THEMA:  Neugründung 1.1.2012

Ja, du kannst Rechnungen die mit der Gründung im Zusammenhang stehen auch geltend machen.

Verfasst von: junior1988 am 20.01.2013 22:35
 


THEMA:  Neugründung 1.1.2012

Hallo Klaus Kotzor!

 

Ja, danke - ich weiss das ich diese auch geltend machen kann, nur bis wann ist die Abgabefrist?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.01.2013 22:53
 


THEMA:  Neugründung 1.1.2012

Die Ausgaben von 2012 müssen Sie in  einer Steuererklärung für 2012 geltend machen.

Wenn Sie diese Steuererklärung elektronisch einreichen, dann haben Sie bis 30.6.2013 Zeit.

Wenn Sie einen Steuerberater damit beauftragen, dann hat dieser noch länger Zeit.

Wir helfen Ihnen auch gerne dabei.

www.steuerberatung-weiss.at

 

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