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Verfasst von: Peter Stefansberger am 20.01.2013 21:23
 


THEMA:  50%-Anstellung, selbst als Illustrator dazu verdienen?

Liebe Leser,

ich habe folgenden Sachverhalt:

1. Halbtags-Anstellung (50%) bei einer Werbeagentur als Grafiker, 700€ brutto, 14x ausbezahlt

2. Zuverdienst als Illustrator (erstellen von Comics, Illustrationen, Schaubildern) per Kundenauftrag, recht unregelmäßig übers Jahr verteilt, im Schnitt etwa 300€ brutto pro Monat. Ich habe hierfür keinen Gewerbeschein, und stelle die Rechnungen mit dem Zusatz "Der Rechnungsbetrag enthält gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer." aus.

 

Nun ist die Frage, wer von mir was erhalten muss ... folgendes habe ich mir selbst zusammengereimt und wüsste gerne ob ich richtig liege:

– Finanzamt: eine Steuererklärung E1 für den Zuverdienst(?)
Sofern ich 12.137€ Gesamteinkünfte nicht überschreiten würde, wollten die gar kein Geld (Existenzminimum)
Überschreite ich den Betrag, wird ab dort weg versteuert.
Das wäre ja in Zahlen ausgedrückt kein Drama, ich bin steuerpflichtig für alles über der Untergrenze, aber nicht für das darunter. Insforn gibt's hier kein "Aufpassen".

– SVA: Die Selbständigen-Krankenkassa würde von mir die Mindestbeiträge haben wollen, sofern der Zuverdienst 4515€ überschreitet. Da wäre ich vermutlich knapp drunter, das hieße ich muss dort nichts abgeben. Wäre ich auch nur einen Euro drüber, würde der gesamte Mindestbeitragssatz auf die gesamte Summe fällig.
D.h. wenn ich jetzt ende des Jahres einen Auftrag annehmen würde, der mich über die 4515€ bringt, könnte es sein dass ich mehr oder weniger "umsonst" gearbeitet habe (langfristiges Plus in der Pensionskasse mal außer acht gelassen)?

 

Vielen Dank für Ihre Einschätzung / Bestätigung / Korrektur meiner Interpretation ...

Peter Stefansberger

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