"Über den Steuerausgleich geltend machen" bedeutet nur, dass der Betrag, den Sie geltend machen, die Steuerbemessungsgrundlage vermindert.D.h.wenn das KM-Geld z.B. 1.000,-- beträgt, dann bekommen Sie Lohnsteuer entsprechend Ihrer Steuerprogression zurück,d.s. z.B. 36,5% als 365,--€. Daher sind Sie besser dran,wenn der Arbeitgeber Ihnen den Aufwand bezahlt. |