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Verfasst von: Birgit am 22.01.2013 11:35
 


THEMA:  Wochengeld - Zuverdienst

Hallo! Ich bin Angestellte und arbeite nebenbei auch noch selbständig als Kleinunternehmerin z. Zeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze dh. es sind auch mehrere Wochen/Monate im Jahr ohne Einkünfte aus meiner Selbständigkeit dabei. Jetzt bin ich schwanger und wg. psychischer Belastung am Arbeitsplatz in Frühkarenz. Die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ist mir klar, aber wie hoch ist die beim Wochengeld? Darf ich mit meiner Firma weiterarbeiten? Wie sieht das mit dem Gewinn der Firma in dieser Zeit aus bzw. sieht man den Gewinn ja erst am Jahresende?

Darf ich nicht weiterarbeiten, kann ich mein Unternehmen gleich schließen wenn die Kunden einmal weg sind kommen sie meist nicht mehr zurück. Das wäre aber nicht in meinem Sinne.

Bitte um Info, bzw. auf was ich acht geben sollte und vielleicht auch um Tipps wie ich bestmöglich Geld sparen kann.

Danke! Birgit

Verfasst von: Tanja am 22.01.2013 18:03
 


THEMA:  Wochengeld - Zuverdienst

Arbeitsrechtlich gesehen dürfen Sie in dieser Zeit gar nicht arbeiten, da Sie sich im Mutterschutz befinden. Von der Wirtschaftskammer gibts die Möglichkeit einer Betriebshilfe. Dieser Mitarbeiter/ diese Mitarbeiterin arbeitet dann in Ihrem Unternehmen und Sie bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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