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Verfasst von: Gernot am 24.01.2013 11:44
 


THEMA:  Arbeitszimmer oder Nebengebäude

Guten Tag, hätte da eine Frage als Neuling.

Ich selbst bin Hauptberuflich tätig als Angestellter, habe aber seit 2012 einen Gewerbeschein (Kleinunternehmerregelung ohne UST) und ein kleines Einkommen Nebenbei (mache als heuer das erste mal die Einkommenssteuererklärung statt der Arbeitnehmerveranlagung)

Ich selbst wohne in einen Mietshaus und habe im ersten Stock ein Büro, das ich beruflich nutze (nicht nur für Lieferscheine tippen usw. sondern auch für meine Tätigkeit, Produktion und Druck)

Kann ich diees Zimmer abschreiben ?

Desweitern habe ich ein Nebengebäude 10 Meter vom Haus ohne miteinander verbunden zu sein, wenn ich hier meine Maschinen aufbauen würde, könnte ich dieses Nebengebäude auch abschreiben.

Und wie sieht es aus wenn ich unter den 750.- Euro Gewinn jährlich bin ?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.01.2013 16:23
 


THEMA:  Arbeitszimmer oder Nebengebäude

Sie können dieses Zimmer zu 100% abschreiben.

Beim Nebengebäude stellt sich die Frage, in welchem Umfang Sie es beruflich nutzen.

 

Wenn Ihr Gewinn unter 730,-- jährlich bleibt, können Sie weiter eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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