Geehrte Damen und Herren,
ich möchte bald mein freies Gewerbe "Werbegrafik" anmelden und möchte trotz einem höheren Gewinn als ~4.600 jährlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Mir sind die Vor- und Nachteile natürlich bekannt, und ich sehe in meinem Sachverhalt überwiegend Vorteile.
Jetzt ist es ja so, dass wenn ich die Grenzen überschreite, ich sehr wohl trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann - Ist das korrekt? Nur halt die normalen Beiträge der SVA zahlen muss. Wie hoch sind die "normalen" Beträge?
Die WKO hat mir immer wieder eintrichtern wollen, dass dies nicht funktioniert. Ich hätte gerne einen ausschlaggebenden Satz formuliert, den ich ihnen vorlegen kann, dass dies möglich ist!
Ich würde mich um Antworten freuen. Danke! |