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Verfasst von: Lisa am 24.01.2013 21:28
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung

Geehrte Damen und Herren,

ich möchte bald mein freies Gewerbe "Werbegrafik" anmelden und möchte trotz einem höheren Gewinn als ~4.600 jährlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Mir sind die Vor- und Nachteile natürlich bekannt, und ich sehe in meinem Sachverhalt überwiegend Vorteile.

Jetzt ist es ja so, dass wenn ich die Grenzen überschreite, ich sehr wohl trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann - Ist das korrekt? Nur halt die normalen Beiträge der SVA zahlen muss.  Wie hoch sind die "normalen" Beträge? 

Die WKO hat mir immer wieder eintrichtern wollen, dass dies nicht funktioniert. Ich hätte gerne einen ausschlaggebenden Satz formuliert, den ich ihnen vorlegen kann, dass dies möglich ist!

Ich würde mich um Antworten freuen.
Danke! 

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.01.2013 13:50
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung

Zuallererst sollte man unterscheiden: es gibt die Kleinunternehmerregelung in § 6 Abs. 1 Z.27 UStG. Hier geht es darum, dass man bei einem Nettoumsatz von 30.000 Euro pro Jahr keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt und keinen Vorsteuerabzug hat. Man kann von Anfang an auf diese Regelung verzichten und zur Regelbesteuuerung in der Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall ist man zur vierteljährlichen Abgaben von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet.

In der SVA handelt es sich um die Kleinstunternehmerregelung. Bei einem Umsatz unter 30.000 Euro und einem Gewinn bis 4.641,60 Euro kann man sich aus der SVA ausnehmen lassen, wenn man wo anders versichert ist - Angestelltenverhältnis oder Mitversicherung.

Nach Erstellung der Einkommensteuererkärung wird der Bescheid an die SVA übermittelt. Stellt sich dann heraus, dass Ihre Einkünfte höher waren, werden die Beiträge nachträglich vorgeschrieben.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Michael am 19.03.2013 19:18
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung

Sehr geehrte Damen und Herren!Ich bin zu 33% an einer GmbH beteiligt und erhalte als handelsrechtlicher Geschäftsführer ein Gehalt (GSVG). Jetzt würde ich gern ein Einzelunternehmen auf meine Person anmelden (Gewerbe). Werden meine Einkünfte als GF bei der GmbH zu den Umsätzen als Einzelunternehmer hinzugerechnet (Grenze 30.000)?Vielen Dank für Ihre Auskunft

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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