Bei Ihrer Meldung an die SVA können Sie angeben, dass Sie Einkünfte unter 4.641,60 Euro pro Jahr erwarten, dann sind Sie von der SVA ausgenommen - so lange bis die SVA über den Einkommensteuerbescheid erfährt, dass Ihre betrieblichen Einkünfte höher sind. Dann kommt es zur nachträglichen Vorschreibung von Beiträgen.
Ihre Einkommensteuererklärung haben Sie bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Sie haben eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu erstellen, welche in die Beilage E1a zur Erklärung eingetragen wird. Wichtig ist vor allem, dass Sie alle Belege, die mit Ihrer Tätigkeit als Fitnesstrainerin zusammenhängen, sammeln, also Arbeitsmaterial, Fahrtkosten, Büromaterial, eventuell ein Laptop.
Bei den Kosten hängt es davon ab, wie umfangreich Ihre Tätigkeit im Endeffekt wirklich ist, wie viele persönliche Umstände zu berücksichtigen sind (drei Kinder, Wohnraumsanierung, Zusatzversicherungen....). Ich würde Ihnen raten, Angebote einzuholen.
Für weitere Fragen bzw. ein Angebot zur Erstellung Ihrer Erklärung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |