Zur Geltendmachung von KFZ-Kosten ist die Führung eines Fahrtenbuchs notwendig. Am Ende des Jahres stellt man fest, ob Sie Ihr Auto überwiegend betrieblich oder privat nutzen.
Sind Sie unter 50% betrieblich gefahren, setzen Sie das Kilometergeld von 42 Cent an.
Bei einer betrieblichen Nutzung über 50% werden alle Kosten erfasst, also Treibstoff, Versicherung, Service, Vignette, Parkgebühren und der Privatanteil laut Fahrtenbuch abgezogen.
Es gibt entweder Kilometergeld oder tatsächliche Kosten, nicht beides nebeneinander.
Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus der mobilen Therapie haben, ist die höhere Grenze anzuwenden. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit einer Mitversicherung bei einer Person in Ihrem Haushalt. Die Einkommensteuer wäre in diesem Fall ab einem Gewinn von ca. 12.600 Euro in der Höhe von 36,5% zu zahlen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik
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