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Verfasst von: tictac am 25.01.2013 10:02
 


THEMA:  mobile therapie - anfrage im forum verschwunden?

habe gestern abend eine frage hier ins forum gestellt, die anschl. auch erschienen ist, heute ist sie aber weg.... also frag ich nochmal nach:

wenn ich als mobile therapeutin ca. 8h/wo und in einer praxis eingemietet ca. 5h/wo arbeite (bin in karenz jedoch ohne kindergeldbezug) was kann ich dann vom auto in der einkommenssteuererklärung geltend machen? das km-geld ja, aber auch reparaturen oder vignette?

und: wie hoch sind die grenzen bei der sva zur selbstversicherung? soweit ich weiss gibts eine mit ca. 4000 und eine mit ca. 6000 gewinn. was ist der unterschied? und mit welchen kosten muss ich ungefähr rechnen für die est und sva? 45% des einkommens, kommt das hin??

vielen dank für antworten

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.01.2013 13:59
 


THEMA:  mobile therapie - anfrage im forum verschwunden?

Zur Geltendmachung von KFZ-Kosten ist die Führung eines Fahrtenbuchs notwendig. Am Ende des Jahres stellt man fest, ob Sie Ihr Auto überwiegend betrieblich oder privat nutzen.

Sind Sie unter 50% betrieblich gefahren, setzen Sie das Kilometergeld von 42 Cent an.

Bei einer betrieblichen Nutzung über 50% werden alle Kosten erfasst, also Treibstoff, Versicherung, Service, Vignette, Parkgebühren und der Privatanteil laut Fahrtenbuch abgezogen.

Es gibt entweder Kilometergeld oder tatsächliche Kosten, nicht beides nebeneinander.

Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus der mobilen Therapie haben, ist die höhere Grenze anzuwenden. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit einer Mitversicherung bei einer Person in Ihrem Haushalt. Die Einkommensteuer wäre in diesem Fall ab einem Gewinn von ca. 12.600 Euro in der Höhe von 36,5% zu zahlen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.01.2013 14:03
 


THEMA:  mobile therapie - anfrage im forum verschwunden?

Mit dem KM-Geld ist alles abgegolten.Da können Sie nichts zusätzlich geltend machen, was das KFZ betrifft.

Andere Ausgaben natürlich schon, wie z. b. Fortbildungskosten, Gebühren, Computer, Internet, handy, etc.

SVA:für Sie trifft die kleine Grenze zu. Diese ist 2013 € 4.641,--.

Ich würde die Hälfte der Einnahmen für Abgaben reservieren.

Wir beraten Sie gerne!

www.steuerberatung-weiss.at

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