Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Vincent am 25.01.2013 20:02
 


THEMA:  Ab wann ist es verpflichtend ein Gewerbeschein anzumelden?

Ich lese oft in den Foren, dass viele ein Büro oder ein 'Atelier' betreiben ohne ein Gewerbeschein angemeldet zu haben, bzw. der GSVG kein Beitrag zahlen. Ist das überhaupt legal und bis welcher Verdienst- bzw. Umsatzgrenze darf man das betreiben?

 

Ich bin nämlich dabei ein Grafik/Visualisierungs/Animations-Unternehmen zu eröffnen, wo die Klientel mehrheitlich aus eigenständigen Unternehmen und nicht aus Privatpersonen besteht, würde aber vorerst kein Gewerbeschein beantragen wo ich mir nicht in klaren bin was für ein Umsatz es erwirtschaften wird. Gibt es eine Grenze ab wann es verpflichtend ist ein Gewerbeschein anzumelden (Gesellschaftsform e.U, Ges.n.b.R etc., auszuwählen), bzw. gibt es eine andere Möglichkeit so ein Unternehmen zu betreiben, wo die laufenden Kosten dieser Art niedrig bis nicht vorhanden sind?

 

Ich bin nämlich auch ein Dienstnehmer, und nehme an über die ASVG versichert, wenn ich ein Gewerbeschein anmelde bin ich verpflichtet auch den GSVG Beitrag zu zahlen, bzw. bin Mehrfachversichert. Die Frage ist interessant, den für einem jungen Unternehmer schaue ich so wenig wie möglich laufende Kosten zu haben, bis es klar wird dass sich das Unternehmen auch rentabel erweist.

 

Ich bedanke mich im Voraus

Verfasst von: Vincent am 25.01.2013 23:09
 


THEMA:  Ab wann ist es verpflichtend ein Gewerbeschein anzumelden?

Eine weiter Frage bezüglich der Kontoführung. Ist es möglich sein eigenes privates Sparkonto (e.g. Erste Bank) so lange er nur für Firmentransaktionen benutzt wird, als eigenständiges Firmenkonto zu nutzen. Es ist mir klar es ist keine Frage des Steuerrechtes und soll eher and die eigene Bank gerichtet werden, nichts desto trotz würde ich gerne von den Erfahrungen der Forum Besucher näheres wissen.

 

Danke

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 26.01.2013 13:10
 


THEMA:  Ab wann ist es verpflichtend ein Gewerbeschein anzumelden?

Einen Gewerbeschein benötigt man, sobald man regelmäßig tätig wird. Für Kleinstunternehmer mit einem Umsatz unter 30.000 Euro und einem Gewinn unter 4.641,60 Euro besteht die Möglichkeit einer Ausnahme von der SVA. Erst wenn die Grenzen überschritten werden, ist die Versicherung verpflichtend. Gerade in der Anfangsphase ist das neben einem Anstellungsverhältnis eine gute Lösung.

Wenn man das Privatkonto für die geschäftlichen Transaktionen nutzt, wird man es bei einer Prüfung auch vorlegen müssen. Es sollten in diesem Falle keine ungeklärten Einzahlungen aufscheinen, da man dann wahrscheinlich Nachfragen ausgesetzt ist.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Vincent am 26.01.2013 13:24
 


THEMA:  Ab wann ist es verpflichtend ein Gewerbeschein anzumelden?

Herzlichen Dank für ihre Antwort.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.62 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.