Verfasst von:
Gerhard am
26.01.2013 15:03
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THEMA: Errechnet Verlust trotz Einkommen. Fehler in der Einkommensteuer Berechnung? |
Laut den Informationen die ich von der Arbeiterkammer als auch dem bmf.gv habe, erstellte ich eine einfache Rechnung um herauszufinden wieviel mein eigentliches Einkommen aus selbstständiger Arbeit betragen wird. Die Verdienste kommen aus unselbstständiger als auch selbstständiger Arbeit, nämlich nebenberuflich als Unternehmer.
GSVG Beitrag lt. Arbeiterkammer = 0,234 (23,4% Pension u. Krankenversicherung) + 8,48€/Mtl. (Unfallversicherung)
ESt lt. BMF (11.000€ - 25.000€) = 0,365 (36,5%)
Brutto Einkommen unselbstständig = 1.500€/Mtl.
Brutto Einkommen selbstständig = 1.200€/Mtl.
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GSVG Beitrag = 1.200€(slbst.)*0,234(GSVG) + 8,48€ = 289,28€/Mtl.
ESt (Einkommensteuer) = [1.500€(unslbst.) + 1.200€(slbst.)] * 0,365 = 985,50€/Mtl.
Netto Einkommen aus selbstständiger Arbeit = -74,78€/Mtl.
Meine Frage ist, wo liegt der Fehler in der Berechnung, es kann unmöglich sein dass auch wenn man ein Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielt, man trotzdem Verluste erwirtschaftet? Erst bei einem monatlichen Gewinn von 1.400€, erwirtschafte ich 5€ aus der ganzen Arbeit. Ich hoffe ich berechne die Einkommensteuer falsch.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Leitner |
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Verfasst von:
Gerhard am
27.01.2013 20:51
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THEMA: Errechnet Verlust trotz Einkommen. Fehler in der Einkommensteuer Berechnung? |
Wie ich bemerkt habe liege ich mit dem Einkommen über 25.000€ was heisst das der ESt. Faktor auf 43.2143% steigt.
Einige Fragen:
- Wenn ich den reinen Gewinn in der selbstständigen Arbeit unter 730€/Jahr halte, zahle ich dann nur die LSt bei der unselbstständigen, wobei der Gewinn aus der selbstständigen unversteuert bleibt? Ich zahle keine Einkommensteuer in anderen Worten?
- Mit 730€/Jahr (60,83€/Monat) und 1500€/Monat aus der unselbst. Arbeit ist man eigentlich über 11.000€/Jahr, wird es dann nicht versteuert über die Einkommensteuer (36,5%), bzw. werden dann nicht einem 6.836,44€/Jahr bzw. 570€/Monat abgezogen, obwohl einer nur 730€/Jahr aus der selbstständigen Arbeit verdient?
- Ich ersuche Sie um antwort den ich finde leider keine Angaben im Internet wie es eigentlich gerechnet wird. Wird das ganze Einkommen (selbst.+unselbst.) versteuert und dann abgezogen, wobei man mehr verliert als man eigentlich verdient oder wird nur der Gewinn aus der selbst. Arbeit versteuert und die Summe dann abgezogen wenn man mit dem ganzen Einkommen (selbst.+unselbst.) über 11.000€/Jahr liegt?
- Was wenn man mit seiner selbst. Arbeit kein Gewinn erzielt, aber trotzdem aufgrund seiner unselbst. Arbeit ein Einkommen über 11.000€ hat, bezahlt man dann auch die ESt. auf das gesamte Einkommen?
Danke im Voraus,
Gerhard
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Verfasst von:
C am
31.01.2013 08:35
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THEMA: Errechnet Verlust trotz Einkommen. Fehler in der Einkommensteuer Berechnung? |
Hallo Gerhard,
ad Frage 1: Gem. § 41 EStG wird beim Vorliegen lohnsteuerpflichtiger Einkommen ein Veranlagungsfreibetrag iHv. 730,00 €/Jahr gewährt. Liegt der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit zwischen 730,00 € - 1.460,00 € nimmt dieser Betrag gem. § 41/3 EStG bis auf 0,00 € ab. Falls Sie maximal 730,00 € verdienen, bezahlen Sie dafür keine ESt.
ad Frage 2: Wenn die Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tätigkeit max. 730,00 € betragen, werden diese 730,00 aufgrund des Veranlagungsfreibetrages steuerfrei gestellt. Es besteht auch keine Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung, außer Sie werden von der Behörde aufgefordert.
ad Frage 3: Bei der selbständigen Tätigkeit unterliegt der Gewinn der Besteuerung. Es werden Ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit (vermutlich Gewinn gem. § 4/3 EStG) und Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit addiert, das Existenzminium in Höhe vom 11.000,00 € steuerfrei gestellt und auf den übersteigenden Teil der Steuertarif gem. § 33/2 EStG angewandt. Einen Verlust aufgrund der Steuer, wie Sie oben dargestellt haben, kann sich nicht ergeben.
ad Frage 4: Die ESt wird bezogen auf das Einkommen berechnet. Wenn Sie tatsächlich Verluste aus Ihrer selbständigen Tätigkeit haben, verringert sich dadurch Ihre Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen) und Sie bekommen, im Wege der Veranlagung, die zuviel bezahlte ESt (bei Ihnen ein Teil der Lohnsteuer) zurück. Falls Ihre Tätigkeit jedoch Liebhaberei darstellen sollte(ich gehe nicht davon aus), bleibt ein etwaiger Verlust jedoch ohne Auswirkungen und es gibt keine steuerliche Gutschrift.
Mit freundlichen Grüßen
C |
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Verfasst von:
Gerhard am
31.01.2013 09:53
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