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Verfasst von: Michael Marlov am 30.01.2013 09:49
 


THEMA:  Ist ein Werkvertrag eine ganz normale Betriebsausgabe?

Guten Tag,

ich habe eine kurze und für viele bestimmt sehr einfache Frage:

Habe ein Kleinunternehmen und benötige einen Freund, der mir eine Programmiertätigkeit übernimmt (einmalig). Da ich nur eine Einnahmen - Ausgabenrechnung machen muss - reicht es da das einmalige Entgelt für den Werkvertrag als Betriebsausgabe geltend zu machen? Muss ich personalrechtlich was beachten? Soviel ich weiß, ist der Werkvertragnehmer ja selber für seine Sozialversicherung und Lohnsteuer verantwortlich. Stimmt das?

Danke!

MFG

Verfasst von: C am 30.01.2013 09:59
 


THEMA:  Ist ein Werkvertrag eine ganz normale Betriebsausgabe?

Hallo Michael,

betreffend Werkvertrag haben Sie vollkommend recht. Der Vertragnehmer ist sowohl für seine SV als auch für seine Einkommensteuer selbst verantwortlich.

Bei der Programmiertätigkeit ist jedenfalls zu beachten ob ein Gegenstand (Programm, etc.) entstehen soll, der dazu bestimmt ist dauernd dem Unternehmen zu dienen. Dann wäre er dem Anlagevermögen zuzuordnen und (auch bei E/A Rechnung) über die Nutzungsdauer verteilt abzusetzen (außer die Kosten liegen unter 400,00 € (§ 13 EStG), dann könne sie sofort abgesetzt werden). Falls es sich um ein Programm handelt, dass Sie in Lizenz weitergeben möchten, handelt es sich um Umlaufvermögen und um eine sofortige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen

C   

 

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