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Verfasst von: Elke am 31.01.2013 16:06
 


THEMA:  Vollzeit und geringfügige Beschäftigung - was muss ich beachten?

Ein herzliches Hallo!

Ich bin seit Jahren in einer Firma als Vollzeitkraft tätig.

Nun würde es sich ergeben, dass ich bei einer Freundin in der Firma für etwas 2-3 Stunden pro Woche zusätzlich arbeiten könnte.
Auf was muss ich achten?
Wie schaut es mit den Zahlungen/Steuern aus, wenn ich neben meiner Vollzeitarbeit dann auch noch geringfügig angemeldet werde?
Mir geht´s bei dieser Arbeit weniger um das Geld, sondern um die Tätigkeit. Wir wollen das Ganze aber natürlich legal machen.
Wenn ich aber mehr Ausgaben habe, wäre das natürlich auch nicht lustig und ich würde eher drauf verzichten.

Weiters würde mich interessieren, inwieweit man Fortbildungen für eben diese nebenberufliche geringfügige Beschäftigung von der Steuer absetzen kann? Da mich diese Tätigkeit eben sehr interessiert, mache ich bereits jetzt, ohne zu Arbeiten ständig Fortbildungen in diesem Bereich.

Mit bestem Dank im Voraus
und lieben Grüßen
Elke

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.01.2013 17:07
 


THEMA:  Vollzeit und geringfügige Beschäftigung - was muss ich beachten?

Sie müssen Einkommensteuer und Sozialversicherung nachzahlen.

Theoretisch können Sie auch Fortbildungskosten absetzen.

Bei einer selbständigen Tätigkeit hat man mehr Absetzmöglichkeiten.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Verena am 16.02.2013 11:08
 


THEMA:  Vollzeit und geringfügige Beschäftigung - was muss ich beachten?

Ich bin in einer ähnlichen Situation, nur dass ich 20 Stunden angestellt bin und etwa 10-15 St zusätzlich arbeiten möchte (es kann allerdings leicht sein, dass ich anfangs noch nicht so viele Stunden zusammenbekomme). Gibt es einen Freibetrag, unter dem man steuerlich begünstigt ist oder werden immer alle Einkünfte zusammengezählt?

Ich habe im Forum den Begriff Kleinstunternehmer aufgeschnappt - was ist der Unterschied zum Kleinunternehmer?

Da ich Lehrerin bin, bin ich bei der BVA - macht das einen Unterschied?

Verfasst von: Johanna am 10.04.2013 08:42
 


THEMA:  Vollzeit und geringfügige Beschäftigung - was muss ich beachten?

@ Verena: Bei zwei oder mehreren Anstellungen (unselbstständigen Tätigkeiten) gibt es keine Freibeträge, weder bei FA noch bei SV.

"Kleinunternehmer" betrifft nur Gewerbe, Selbständige, Landwirtschaft, Vermietung, ... und nur in Bezug auf die Umsatzsteuer.

Verfasst von: evi am 08.11.2013 17:25
 


THEMA:  Vollzeit und geringfügige Beschäftigung - was muss ich beachten?

Hallo :)

 

Also  ich hab da mal eine frage....arbeite 40 std in der woche...würde aber gerne freitag nach der arbeit in einem cafe jobben!  Ich würde für das wenigste was man anmelden kann angemeldet! Muss ich angst haben das ich ende des jahres einen Brief bekomme wo drin steht das ich so u so viel zurück zahlen muss??

Danke im voraus :)

 

Glg

Verfasst von: evi am 08.11.2013 17:28
 


THEMA:  Vollzeit und geringfügige Beschäftigung - was muss ich beachten?

Hallo :)

 

Also  ich hab da mal eine frage....arbeite 40 std in der woche...würde aber gerne freitag nach der arbeit in einem cafe jobben!  Ich würde für das wenigste was man anmelden kann angemeldet! Muss ich angst haben das ich ende des jahres einen Brief bekomme wo drin steht das ich so u so viel zurück zahlen muss??

Danke im voraus :)

 

Glg

Verfasst von: Aziz Abbouza am 14.08.2014 09:03
 


THEMA:  Vollzeit und geringfügige Beschäftigung - was muss ich beachten?

Ich bin vollzeit und geringfügig beschäftigt also was muss ich beachten.

Mfg Aziz

Danke

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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