Hallo - vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Ich muss meinen Steuerberater wechseln - nun stellt sich mir die Frage, was mit den Buchungen laut Buchhaltungsprogramm passiert - bekomme ich die elektronischen Buchhaltungsdateien (ähnlich der "Export-Files" für die Finanz) auch von meinem Steuerberater? Oder muß ich mich mit den Ausdrucken von Journal und Co begnügen?
Was mache ich, wenn ich eine Prüfung habe und die Finanz verlangt dann die elektronischen Buchhaltungsdateien meines "alten" Steuerberaters??
Muß ich den dann u.U. Jahre später wieder kontaktieren und die Dateien von ihm abverlangen? Oder kann er mir die gleich bei Vollmacht-Rücklegung etwa auf einem USB-Stick übergeben? |