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Verfasst von: vielleichtwohnugskäufer am 07.02.2013 12:49
 


THEMA:  Anlagewohnung - Einkommenssteuer

Guten Tag!

Ich bin derzeit Student und möchte eine Wohnung als Anlagewohnug kaufen. Die Finanzierung wäre möglich. Es handelt sich dabei um 95.000€ Nettokaufpreis und jährliche Nettomieteinnahmen von 4.400€. 

1.) Wenn ich nun zum Zwecke des Kaufs auf die Befreiung für Kleinunternehmer verzichte und eine Regelbesteuerung möchte, gilt dies dann nur für die Umsatzsteuer oder wird dann auch die Einkommenssteuer fällig? (Freibetrag wären sonst ja 11.000€)

2.) Kann ich mit Regelbesteuerung die Umsatzsteuer dann noch an den Mieter weitergeben?

3.) Was bleibt mir dann defakto noch von den 370€ Nettomiete übrig / Wie hoch ist der Anteil den ich von der Zinslast steuerlich geltend machen kann?

Vielen Dank

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.02.2013 19:08
 


THEMA:  Anlagewohnung - Einkommenssteuer

1.) Gilt nur f.d. USt

2.)Der Mieter muß Miete, Betriebskosten und Ust bezahlen,

3.)Wir sind Ihnen bei der Berechnung gerne behilflich.

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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