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Verfasst von: Christoph Mayrhofer am 11.02.2013 02:04
 


THEMA:  Wegzugsbesteuerung

Liebe Forenmitglieder,

Auf der Suche nach Informationen bzgl. der Wegzugsbesteuerung las ich des oefteren dass diese bei einer Beteiligung ab 1% zur Anwendung kommt: z.b. http://de.wikipedia.org/wiki/Wegzugsbesteuerung

Wie sieht es hierbei mit Aktien bzw. CFDs und Forex aus? Hierbei hat man ja keine bzw. eine zu geringe Beteiligung...

sg, Christoph

Verfasst von: C am 11.02.2013 10:03
 


THEMA:  Wegzugsbesteuerung

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

die Wegzugbesteuerung trifft auch Aktien bzw. Derivate (§27/6/1b EStG). Bei einem Wegzug innerhalb der EU/EWR (mit Amts- und Vollstreckungshilfe) können Sie jedoch in der Steuererklärung beantragen, dass über die Höhe der Abgabe nur abgesprochen, diese aber erst bei tatsächlicher Realisierung (Verkauf, etc) bzw. bei Wegzug in einen Drittstaat festgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

C

Verfasst von: Christoph am 12.02.2013 17:30
 


THEMA:  Wegzugsbesteuerung

Vielen Dank fuer die Antwort.

Hier noch ein konkretes Problem:

Ich habe 2012 einen Verlust mit Forex verbucht. Einige Gewinntrades in etwa der Hoehe der Vorjahrsverluste sind jedoch noch offen.
Diese wurden 2012 platziert. Gibt es da noch irgendeine Moeglichkeit diese gegenzurechnen?

Also nochmal kurz:
Alle Trades 2012 eingegangen. Verlusttrades 2012 geschlossen und Gewinntrades bis heute weiterlaufen gelassen.

Haette ich bereits Ende 2012 gewusst dass ich wegziehe, haette ich mich Ende Dezember abgemeldet und die Wegzugsbesteuerung wuerde fast 0 Betragen. Wie kann ich jetzt die Steuerbelastung moeglichst gering halten?

mit freundlichen Gruessen,
Christoph

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