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Verfasst von: B am 12.02.2013 17:26
 


THEMA:  Angestellt + Selbständig

Hi alle!

Ich hätte eine frage zum steuerrecht:

Netto einkünfte pro jahr sind 22500.- (40 std. Angestellt)

wenn ich nun Bsp. 500.- pro monat dazuverdiene (=6000.- pro jahr)

wird die steuer aus beiden einkünften berechnet..oder?

 

also 22500+6000= 28500.- oder?

 

welcher steuersatz trifft den hier zu?

 

Und..muss ich mit extra zahlungen an die SV rechnen?

 

Vielen Dank!

Verfasst von: Bettina Wallner am 12.02.2013 18:17
 


THEMA:  Angestellt + Selbständig

Servus,

Die Einkommensteuer wird vom Jahresgesamteinkommen berechnet, wie du schon selbst richtig erkannt hast.

Die EUR 6000 / Jahr aus der Selbstständigkeit sind diese Umsatz, oder Gewinn? Alle Aufwendungen, die du für deine Selbstständigkeit ausgibst, sind hier ja noch abzuziehen.

Berechnungsprogramm findest du auf www.bmf.gv.at

GSVG Beiträge fallen erst ab Einkünften von 4.641,60 ( Wert 2013 ) oder bei Umsätzen über EUR 30.000 an

Grüße

Bettina Wallner

 

Verfasst von: B am 12.02.2013 19:26
 


THEMA:  Angestellt + Selbständig

Hallo Bettina!

 

Vielen Dank für deine rasche Antwort!

 

Eine Frage hätte ich noch:

GSVG Beiträge fallen erst ab Einkünften von 4.641,60 ( Wert 2013 ) oder bei Umsätzen über EUR 30.000 an

-> ist das pro Jahr gemeint? Also ich darf pro Jahr 4.600 euro dazu verdienen ohne GSVG Beiträge Zahhlen zu müssen?

Bzgl. Steuer:

Mein normeles Gehalt (brutto oder netto?) plus 4600.- ....daraus wird dann meine steuer berechnet?

Ich weis leider auch nicht, welches berechnungsprogramm ich auf www.bmf.gv.at verwenden soll :)

 

sry..was die bürokratie angeht bin ich ein absolutes nakerpatzerl :D

 

Vielen DANK!!!

 

Verfasst von: Bettina Wallner am 13.02.2013 09:52
 


THEMA:  Angestellt + Selbständig

Hallo!

Die angegebenen Werte sind auf das Kalenderjahr bezogen.

Einkommensteuerberechnung kurz zusammengefasst:

Bruttojahresgehalt

abzgl. Sozialversicherungsbeiträge

= Jahresgehalt, welches zu versteuern war ( Lohnsteuer wurde bereits vom arbeitgeber abgeführt )

+ Einkünfte aus Selbstständigkeit

= Basis für Einkommensteuer

- bereits einbehaltene LST

= Einkommensteuerschuld / Nachzahlung

 

Grüße

Bettina

 

 

Verfasst von: B am 13.02.2013 11:46
 


THEMA:  Angestellt + Selbständig

Hi Bettina

 

Danke nochmals! :)

Bei der grenze von 4600.- pro Jahr als neuer Selbständiger fallen 38,30 % steuern an..stimmt das?

 

also nach deiner rechnung:

Brutto-Jahresgehalt MINUS SoziVers. + 4600 MINUS einbehalt.Lohnstr. - 38,30 % = netto

 

stimmt das so?

 

Ich dachte, wenn ich nicht über 4600.- erwirtschafte, brauch ich keine gsvg beiträge zahlen sondern nur die steuern (38,30 %)

 

Vielen Dank! :)

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