Hallo!
Ich habe 2012 von der SVA eine Rückzahlung erhalten. Jetzt würde ich gerne wissen, wo ich das in meiner Steuererklärung angeben muss. Rechne ich das zu meinen Einkünften dazu oder ziehe ich das von meinen Ausgaben für die Sozialversicherung ab?
Weiters möchte ich Sonderausgaben in der Wohnraumsanierung geltend machen. Gebe ich da den vollen Betrag an (ca. 2000,-) oder nur ein Viertel davon?
Vielen Dank! |