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Verfasst von: marlies am 13.02.2013 14:12
 


THEMA:  SVA Rückzahlung

Hallo!

Ich habe 2012 von der SVA eine Rückzahlung erhalten. Jetzt würde ich gerne wissen, wo ich das in meiner Steuererklärung angeben muss. Rechne ich das zu meinen Einkünften dazu oder ziehe ich das von meinen Ausgaben für die Sozialversicherung ab?

Weiters möchte ich Sonderausgaben in der Wohnraumsanierung geltend machen. Gebe ich da den vollen Betrag an (ca. 2000,-) oder nur ein Viertel davon?

Vielen Dank!

Verfasst von: C am 17.02.2013 18:06
 


THEMA:  SVA Rückzahlung

Hallo Marlies,

bei den Sonderausgaben setzen Sie den vollen Umfang an, die Viertelung gem. § 18/3 EStG wird dann im Rahmen der Veranlagung vorgenommen. Die Rückerstattung aus der SVA reduziert Deine Betriebsausgaben (Sozialversicherungsausgaben) im laufenden Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

C

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