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Verfasst von: Mario am 14.02.2013 09:11
 


THEMA:  Unternehmen gründen

Hallo liebes Steuerberaterteam, ich spiele mit dem Gedanken mit neben meinem Angestelltenverhältnis auch als Berater nebenberuflich selbstständig zu machen. Ich habe gelesen mit einem Umsatz von 17.500 bin ich steuerlich begünstigt. Was muss ich hier an Steuern jährlich erwarten? Zahlt sich dann ein selbstständiger Nebenjob aus? Und ist es korrekt, dass alle Rechungen mehr oder weniger als Ausgaben dann von den zu entrichtenden Sterun abgezogen werden können? Danke für eure Hilfe

Verfasst von: Renate am 14.02.2013 09:39
 


THEMA:  Unternehmen gründen

Eine Unternehmensgündung ist eine komplexe Angelegenheit. Wenden Sie sich entweder an die Gründungsberatung der Wirschaftskammer od. an den Berater Ihres Vertrauens. Ich biete Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an. Vereinbaren Sie bitte unter Tel. 0681-10209429 einen Termin.

Verfasst von: Mario am 14.02.2013 10:05
 


THEMA:  Unternehmen gründen

Hallo Fr. Renate, Danke für das Angebot. Es besteht für mich die grundsätzliche Frage, was bei einem Umsatz von genannten 17.500, und einem Angestellteneinkommen von 54.000.- brutto so als Fautsregel nach Abzug von Steuern, Versicherungen bleibt (ohne Rechungslegungen usw.). Damit wäre mir schon erstmal sehr geholfen. Sollte es rentabel erscheinen komme ich gerne auf ihr Angebot zurück. Danke

Verfasst von: Mario am 14.02.2013 10:06
 


THEMA:  Unternehmen gründen

Hallo Fr. Renate, Danke für das Angebot. Es besteht für mich die grundsätzliche Frage, was bei einem Umsatz von genannten 17.500, und einem Angestellteneinkommen von 54.000.- brutto so als Fautsregel nach Abzug von Steuern, Versicherungen bleibt (ohne Rechungslegungen usw.). Damit wäre mir schon erstmal sehr geholfen. Sollte es rentabel erscheinen komme ich gerne auf ihr Angebot zurück. Danke

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.02.2013 18:51
 


THEMA:  Unternehmen gründen

Die Frage ist, wie hoch Ihre Betriebsausgaben sind.

Sollten Sie nichts zum Absetzen haben, dann können Sie ein Pauschale geltend machen.

 

Wenn Ihr Gewinn 17.500,-- wäre, müssten Sie davon zwischen 43,2 und 50 % Einkommensteuer bezahlen und 27,68 % Sozialversicherung.

 

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Mario am 15.02.2013 07:11
 


THEMA:  Unternehmen gründen

Sehr geehrte Fr. Weiß, vielen Dank für die Antwort. Selbstverständlich werden Absetzposten vorhanden sein, aber grundsätzlich gesehen, ist es sch,imm, dass 75% erstmal einfach weg sind. Dennoch vielen lieben Dank für ihre nette Hilfe.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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