Ein Anlaufverlust über 3 Jahre wird als normal angesehen, danach sollte das Unternehmen einen Gewinn machen.
Ein Wirtschaftsgut über 400 Euro wird auf die betriebgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Wenn Sie die Kamera voraussichtlich 5 Jahre nutzen, können Sie jedes Jahr 1.000 Euro als Betriebsausgaben ansetzen.
Bei Betriebsaufgabe wird es davon abhängen, ob Sie einen Veräußerungserlös erzielen oder die Gegenstände ins Privatvermögen übernehmen. Es wird ein Aufgabeergebnis ermittelt und in die Steuererklärung aufgenommen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |