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Verfasst von: Martin am 14.02.2013 12:06
 


THEMA:  Nebengewerbe ohne Gewinn

Guten Tag,

ich hatte am Dienstag ein Gespräch mit einem Steuerberater der mit schon fast all meine Fragen beantworten konnte. Nach reichlich überlegen bin ich jetzt allerdings auf eine weitere Frage gestoßen die sich hoffentlich hier klären lässt.

 

Ich möchte wie einige hier neben meinem 38,5h Job ein Nebengewerbe anmelden. Was passiert eigentlich wenn ich dies mache und die nächsten 3 Jahre kaum bzw. keinen Gewinn mache? Geht das oder gibt es sowas wie eine Gewinnpflicht?

 

Zweite Frage: Beisp. Ich kaufe mir für mein Gewerbe "Fotodesign" eine neue Kamera. Kostenpunkt ca. 5000€ Ab 400€ muss sowas glaub ich in die Anlage oder so bzw. muss auf einen längeren Zeitpunkt (glaub er hat gesagt 5 Jahre?) abgeschrieben werden. Was passiert wenn ich vor Ablauf dieser Zeit mein Gewerbe auslösen möchte?

 

Hoffe mich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben.

 

lg

Martin

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 16.02.2013 20:26
 


THEMA:  Nebengewerbe ohne Gewinn

Ein Anlaufverlust über 3 Jahre wird als normal angesehen, danach sollte das Unternehmen einen Gewinn machen.

Ein Wirtschaftsgut über 400 Euro wird auf die betriebgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Wenn Sie die Kamera voraussichtlich 5 Jahre nutzen, können Sie jedes Jahr 1.000 Euro als Betriebsausgaben ansetzen.

Bei Betriebsaufgabe wird es davon abhängen, ob Sie einen Veräußerungserlös erzielen oder die Gegenstände ins Privatvermögen übernehmen. Es wird ein Aufgabeergebnis ermittelt und in die Steuererklärung aufgenommen.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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