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Verfasst von: Matthias Forst am 14.02.2013 12:17
 


THEMA:  Verdacht auf fälschung von Honorarnoten

Hallo zusammen,

ich habe die Reiseleitung für ein Unternehmen gemacht und dort keinen Cent verdient war bei dieser Firma nicht angemeldet noch sonst irgendwie gemeldet. Entlohung war sozusagen Gratis Reise, und das Ticket für das Event auf das die Reise ging.

Der Chef der Firma fragt mich ob er für seinen Kassenausgleich eine Honorarnote auf mich schreiben könnte. Da ich auf diesem Gebiet ein geistiges Nackerpatzerl bin, stimmte ich diesem zu (habe weder eine Unterschrift getätigt, noch Geld erhalten). Nun befürchte ich das es nicht bei einer Honorarnote geblieben ist die er in meinen Namen getätigt hat :/

Ich erzählte das einen Freund von mir und der meinte das ich für diese Honorarnoten steuern zahlen müsste und das da das FA auf mich zukommen wird. Nun meine Fragen wie finde ich herraus wieviel Honorarnoten dieses Unternehmen in meinen Namen für den Kassenausgleich getätigt hat. Bzw welche Kosten da auf mich zukommen sollten? Erscheinen diese Honorarnoten in der Arbeitnehmerveranlagung bzw vermindern diese das ich weniger Geld zurück bekomme vom FA?

Bitte um Hilfe.

lg

Matthias

Verfasst von: sdfdsf am 16.02.2013 22:15
 


THEMA:  Verdacht auf fälschung von Honorarnoten

Sie haben etwas geleistet, und dafür eine Gegenleistung bekommen. Ob die Leistung nun Geld, Äpfel, Kaffeebohnen oder eben die Reise mit FLug und Hotel war, ist grob gesagt mal egal. Die Reise könnte man quasi als privater Sachbezug sehen, dessen REal-Wert genauso (ab einer gewissen Höhe) zu versteuern ist, als wenn sie es in Cash bekommen hätten.

Honorarnoten auf ihren Namen, von denen sie nichts wissen, naja ... sagen wir mal salopp das nennt man Betrug von dem Unternehmen dem FA gegenübner.
Ich würde mal ein einfachsten Weg wählen und dem Reisenunternehmen fragen, ob und wie viele Honorarnoten auf ihren NAmen ausgetellt hat, und ihm dann nachweislich schriftlich mitteilen, dass er es zu unterlassen hatin ihrem Namen solch auszustellen. Dann sind sie zumindest abgesichert, wenn das Finanzamt aufrund der einer Prüfung des Reiseunternehmens auch bei ihnen an die TÜre klopft.

Davor sollten sie halt die Sache mit der "REisekostenübernahme" statt Cash-Bezahlung checken (denn wenn das Unternehmen einerseits ihre Reisekosten als Betriebsausgabe macht (also FLugticket usw.) und auf ihren Namen dann nochmals eine Honorarnote, würde er das dem Finanzamt zweimal als Betriebsausgabe gegenrechnen.

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