Wenn Sie nicht bilanzieren, sondern eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen, werden die Abschlussbuchungen der Bank zu Quartalende folgendermaßen verbucht:
Habenzinsen und KESt: Privat. Diese Einnahmen sind bereits mit der KESt besteuert, sie müssen nicht noch einmal erfasst werden.
Sollzinsen sind Betriebsausgaben (Konto 8280).
Alle Bankgebühren, wie Manipulationsentgelt, Buchungsgebühren, Kartengebühren u.ä. des Geschäftskontos sind ebenfalls Betriebsausgaben.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |