Da sie dem deutschen Unternehmen keine UID mitgeteilt haben, auf der Rechnung die 19% USt für Deutschland angeführt sind, können sie die Rechnung nicht als "innergemeinschaftlichen Erwerb" verbuchen. Ich würde diesen Fehler mittels "Berichtigung", bzw im Zuge der nächsten UVA korrigieren.
Und ja "innergemeinschaftliche Erwerbe" sind meines Wissens bei der UVA gesondert anzuführen.
Richtig wäre gewesen, eine neue Rechnung anzufordern ohne USt., eventuell mit dem Vermerk "reverse charge". |