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Verfasst von: Johannes am 15.02.2013 11:55
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne UID

Hallo,

 

Folgender Sachverhalt: Ich habe in D bestellt und eine Rechnung mit deutscher Ust erhalten, da ich dem Unternehmen gegenüber nicht als Unternehmer aufgetreten bin (keine UID mitgeteilt). Jetzt ist das Ganze dennoch ein innergemeinschaftlicher Erwerb und müsste ja mit 20% in Ö versteuert werden. Ich habe jetzt - um auf Nummer sicher zu gehen - den Bruttowert (inkl. 19% deutscher UST) auch in die UVA eingetragen (unter mit 20% zu versteuern). Jetzt entsteht natürlich eine Zahllast. Da ich ja mit dieser Rechnung keine Vorsteuer geltend machen kann habe ich also eine Zahllast die 19% + 20% Steuer enthält. Es geht hier um einen kleineren Betrag, weshalb der Aufwand die Rechnung zu erneunern und das Geld über das deutsche FA zu holen fast zu groß wäre. Ich frage mich jedoch viel eher: Habe ich in den Augen des Fiskus so richtig gehandelt (abgesehen vom unternehmerischen Blödsinn)? Sind diese "Zusatzausgaben" welche durch die Steuern entstanden sind in der E/A irgendwo zu erfassen (als betriebliche Ausgabe)?

 

Danke,

 

Johannes

Verfasst von: M. Schachinger am 06.03.2013 10:18
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne UID

Da sie dem deutschen Unternehmen keine UID mitgeteilt haben, auf der Rechnung die 19% USt für Deutschland angeführt sind, können sie die Rechnung nicht als "innergemeinschaftlichen Erwerb" verbuchen. Ich würde diesen Fehler mittels "Berichtigung", bzw im Zuge der nächsten UVA korrigieren.

Und ja "innergemeinschaftliche Erwerbe" sind meines Wissens bei der UVA gesondert anzuführen.

Richtig wäre gewesen, eine neue Rechnung anzufordern ohne USt., eventuell mit dem Vermerk "reverse charge".

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