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Verfasst von: WEW am 15.02.2013 13:30
 


THEMA:  Berechnung Einkommenssteuer - Ermittlung Durchschnittssteuersatz

Hallo,
ich war im Jahr 2011 von Jänner bis Juli Angestellter Vollzeit und habe normalen Gehalt bezogen.
Von Aug 2011 bis Jul 2012 war ich dann in Bildungskarenz und habe in dieser Zeit Weiterbildungsgeld vom AMS erhalten.
Danach habe ich wieder Vollzeit in der ursprünglichen Firma gearbeitet und weiterhin den selben Gehalt bezogen.

In meinem Steuerausgleich 2011 erhielt ich eine Gutschrift von knapp EUR 3.000
Aktuell im Steuerausgleich 2012, obwohl sich in Bezug auf Sonderausgaben/Werbungskosten etc.. keine gravierenden Änderungen ergeben haben, kommt "lediglich" eine Gutschrift von EUR 1.000,- heraus.

Im Gegensatz zum 2011er Jahr wurde 2012 mein Gehalt fiktiv auf die Zeit meiner Bildungskarenz hochgerechnet und ein neuer Durchschnittssteuersatz berechnet.

Gibt es eine Erklärung für diese unterschiedliche Behandlung 2011 und 2012?
Wurde 2011 falsch berechnet - hätte ich nicht so viel zurück erhalten dürfen?
Ist diese fiktive Verteilung meines Gehaltes auf die Zeit meienr Bildungskarenz 2012 gerechtfertigt? Dieses Einkommen hatte ich ja defakto nicht.

Besten Dank für Ihre Rückmeldungen!

Verfasst von: C am 21.02.2013 09:11
 


THEMA:  Berechnung Einkommenssteuer - Ermittlung Durchschnittssteuersatz

Hallo WEW,

das EStG (§ 3/2) sieht bei Bezug von Leistungen, die gem. § 3/1/5a EStG steuerfrei sind (darunter fällt auch das Weiterbildungsgeld gem. § 26/8 AlVG) eine Hochrechnung Ihrer Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis bei der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes vor (§3/2 EStG). Der Grund für die Hochrechnung liegt in der Steuerfreiheit der Unterstützungsleistung und ist gesetzlich gedeckt.

Warum die Berechnung 2011 anders war, kann ich leider ohne Einsicht nicht beurteilen. Die relevante Regelung des § 3/2 EStG bzw. § 26/8 AlVG war damals schon gültig, daher hätte mE die Berechnung wie 2012 erfolgen müssen. 

Mit freundlichen Grüßen

C

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