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Verfasst von: martin am 17.02.2013 12:06
 


THEMA:  honorarnote legen

Hallo, ich bin im Moment Student und programmiere für eine Grafikerin Homepages, habe bis jetzt 1ne Honorrarnote ausgestellt und bin noch unter der Grenze von 730 €, bei der nächsten Honorarnote werde ich die Grenze wohl überschreiten.

Muss ich mir jetzt einen Gewerbeschein holen und mich pflichtversichern lassen bevor ich die nächste Honorrarnote ausstellen kann?

Welche Optionen habe ich? 

LG

Verfasst von: C am 17.02.2013 18:38
 


THEMA:  honorarnote legen

Hallo Martin,

die Grenze in Höhe von 730,00 € ist im Steuerrecht relevant, falls Sie diesen Betrag zusätzlich zu lohnsteuerpflichtigen Einkünften erzielen, ist bis zu einem Betrag in Höhe von 730,00 € keine Veranlagung erforderlich.

Arbeitsrechtlich ist, falls Sie solche Dienstleistungen anbieten, ist ein Gewerbeschein (Grafiker, Werbedesigner, etc.) notwendig. Dies führt zur Pflichtversicherung gem. § 2 GSVG. Wenn Ihre Einkünfte jedoch vorausichtlich unter 4.641,60 € betragen (Umsätze nicht höher als 30.000,00 €), können Sie bei der SVA eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung beantragen (außer Sie waren innerhalb der vergangenen 60 Monate mehr als 12 Monate gem. GSVG oder FSVG versichert). Dies ist auch rückwirkend möglich, falls Sie keine Leistungen aus der KV in Anspruch genommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

C   

Verfasst von: Bianca am 17.02.2013 19:22
 


THEMA:  honorarnote legen

Hallo.

 

ich bin zur Zeit arbeitslos, und beschäftige mich mit der künstlerischen Fotografie.

Wenn ich anjemanden digitale Fotos erkaufe und die Rechnung auf meinen Namen ausstelle, ist das so gedultet?!

Soviel ich weiss, darf man sich ja egal ob man Arbeitslos gemeldet ist oder auch einer fix angemeldeten Beschäftigung nachgeht - ung

€ 350,-- steuerfrei dazu verdienen!

Wenn ich das falsch verstanden habe, würde ich  Infos bzw. Richtigstellung bitten!

 

Mfg B

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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