Hallo,
grundsätzlich normiert das GSVG eine Versicherungspflicht für Ihre selbständige Tätigkeit (§2/1/1 GSVG). Wenn Sie jedoch im Rahmen Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit die Höchstbemessungsgrundlage überschreiten, können Sie eine Befreiung beantragen.
Falls Ihre nichtselbständigen Einnahmen die Höchstbemessungsgrundlage nicht übersteigen, Sie diese aber mit Ihren selbständigen Einkünften in Summe erreichen, können Sie eine Differenzvorschreibung (SV Beiträge bis zur Höchstbemessungsgrundlage) beantragen.
Sollten Sie jedoch bei beiden Tätigkeiten insgesamt die Höchstbemessungsgrundlage nicht erreichen und Ihre Einkünfte mehr als 4.641,60 € (Grenze für 2013) betragen (bzw. sie aus sonstigen Gründen nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen), müssen Sie die Beiträge im vollen Umfang leisten.
Mit freundlichen Grüßen
C |