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Verfasst von: PD am 21.02.2013 08:16
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Guten Morgen,

Sachverhalt: Althaus 2005 erworben - Sanierung im Laufe der Jahre - 2013 Verkauf

Das Haus war Nebenwohnsitz. Soweit ich informiert bin, habe ich für die verbleibende Differenz nach Abzug des Kaufpreises und der Investitionskosten 25 % Immobilienerstragssteuer zu zahlen.

Ich möchte ebenfalls noch 2013 eine Liegenschaft (für neuen Hauptwohnsitz) erwerben. Kann ich den Kaufpreis für das neue Objekt mit der verbleibenden Differenz vom alten Objekt aufrechnen?

Vorweg vielen Dank.

MfG

pd

 

Verfasst von: C am 21.02.2013 09:15
 


THEMA:  Immobilienertragssteuer

Hallo pd,

eine Aufrechnung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer ist im Gesetz nicht vorgesehen. Es ist daher die gesamte Differenz der ImmoESt zu unterwerfen. 

Mit freundlichen Grüßen

 

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