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Verfasst von: sabine am 21.02.2013 09:50
 


THEMA:  Sozialversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe 2 Teilzeitjobs bei denen ich 1x 1185 brutto und 1x 549 brutto verdiene. Ich habe gehört, dass man angeblich nur von einer Firma die Sozialversicherung bezahlen muss. Ist das wirklich der Fall? Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Verfasst von: C am 21.02.2013 12:07
 


THEMA:  Sozialversicherung

Hallo Sabine,

grundsätzlich ist man für jede Tätigkeit (Ausnahme bei vorliegen einer geringfügige Beschäftigung) sozialversicherungspflichtig. Abweichungen treten lediglich dann ein, wenn Sie insgesamt die Höchstbemessungsgrundlage überschreiten. Dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall und daher nicht relevant.

Mit freundlichen Grüßen

C

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