Hallo Sabine,
grundsätzlich ist man für jede Tätigkeit (Ausnahme bei vorliegen einer geringfügige Beschäftigung) sozialversicherungspflichtig. Abweichungen treten lediglich dann ein, wenn Sie insgesamt die Höchstbemessungsgrundlage überschreiten. Dies ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall und daher nicht relevant.
Mit freundlichen Grüßen
C |