Hallo Harry,
in diesem Fall gilt für die Dauer der Betriebszugehörigkeit des PKW 105.000,00 € als Anschaffungskosten (Für die Berechnung der Luxustangente bleibt daher dieser Wert relevant) . Es wird keine Anpassung nach Ablauf von 5 Jahren vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
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