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Verfasst von: Harry am 21.02.2013 18:23
 


THEMA:  Luxustangente
Hallo Bei der Luxustangente gibt es ja diese 5 Jahres Grenze (60 Monate). Angenommen die Erstzulassung des Fahrzeuges war am 1.1.2009 (Neupreis 105.000€) und ich kaufe/lease es mit 1.1.2013 (nach 48 Monaten z.b um 40.000€). Ist es dann so, dass vom 1.1.2013 bis 1.1.2014 (also die restlichen 12 Monate bis zu den 60) die Abschreibungsbasis vom Neupreis (105.000€) und ab 1.2.2014 diese dann vom Kaufpreis (40.000€) berechnet wird? Harry
Verfasst von: C am 23.02.2013 14:17
 


THEMA:  Luxustangente

Hallo Harry,

in diesem Fall gilt für die Dauer der Betriebszugehörigkeit des PKW 105.000,00 € als Anschaffungskosten (Für die Berechnung der Luxustangente bleibt daher dieser Wert relevant) . Es wird keine Anpassung nach Ablauf von 5 Jahren vorgenommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

C

Verfasst von: Harry am 24.02.2013 23:56
 


THEMA:  Luxustangente
Ohh, dann macht es (was die Abschreibungshöhe anbelangt) nur Sinn, wenn das Fahrzeug älter als 60 Monate zum Zeitpunkt der Anschaffung ist. Danke für die Antwort! Harry
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