Hallo,
Ich habe Fragen zu meinem Berufsbegleitdendem Studium:
1) Im Rahmen meines Studium habe ich mir einen Laptop zugelegt. Kosten 1.100 Euro (Anschaffung war im Juli 2012. Dh. ich muss den Betrag Also die 1.100 durch 3 nehem und für das halbe jahr nochmal durch 2?
2) Ich fahre fast das ganze Jahr mit dem Fahrad in die Arbeit und zu meinem Studiumplatz. Habe mir aber jetzt Sichherheitshalber die Jahreskarte der Wiener Linien besorgt. In wie fern kann ich die bei der Steuererklärung geltend machen und zu welchem Protzensatz? Fahrad / KM zum Studiumsplatz kann man auch geltend machen?
3) Weiteres habe ich mir div. Arbeitsmaterialien und PC-Ausstattung zugelegt. Wie eine externe Festplatte, Drucker und einen Scanner. Muss ich hier den Betrag wenn der Anschaffungswert 400 Euro übersteigt auch auf 3 Jahre absetzten?
4) Leider ist die Rechnung für den Drucker verlorgen gegangen. Ich weiß den Betrag noch und ich hab auch noch den Kontoauszug. Reicht das für das Finanzamt, oder Raten Sie davon dieses Gerät abzusetzten?
Danke vielmals für Ihre Unterstützung
Lg Christian S. |