Wenn Sie unter der Grenze von ca. 4.500 Euro Gewinn pro Jahr bleiben, können Sie die Befreiung von der SVA in Anspruch nehmen, die Einkommensteuer beträgt 36,5 % vom Gewinn.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |