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Verfasst von: NoOne am 23.02.2013 16:40
 


THEMA:  Spendenabsetzbarkeit

Ich habe eine Frage zur Spendenabsetzbarkeit, die ich trotz längerer Recherche nicht selbst beantworten konnte.

Ich habe im Jahr 2011 € 250 an eine Organisation gespendet (die Organistation war bereits 2011 auf der Liste des Finanzamts). Diesen Betrag habe ich bei der Arbeitnehmerveranlagung 2011 nicht geltend gemacht.

Kann ich diesen Betrag nun 2012 zusätzlich zu meinen Spenden aus 2012 geltend machen?

 

Danke für Ihre Hilfe.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 23.02.2013 18:07
 


THEMA:  Spendenabsetzbarkeit

Der richtige Weg wäre eine Berichtigung bzw. Wiederaufnahme des Bescheides von 2011, da immer der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich ist. Wenn Sie den Beleg irrtümlich zu den Spenden von 2012 nehmen, kann es bei einer Überprüfung durch das Finanzamt beanstandet werden.

Mt freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

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