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Verfasst von: Konzi am 24.02.2013 16:21
 


THEMA:  Sachbezug - Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Wer kann mir weiterhelfen?

Ich habe mir im vergangenen Jahr (aufgrund von Hausbau) einen hohen Kredit aufgenommen. Aufgrund der aktuell sehr niedrigen Kreditzinsen war die monatliche Belastung natürlich angenehm und überschaubar.

Da ich aber selbst Bankangestellter bin und meinen Kredit daher bei meinem Arbeitgeber aufgenommen habe, rechnet mir die Finanz jetzt eine Nachzahlung idHv EUR 4.000 vor, da dieser "nicht vorhandene" Zinsvorteil als Bankangestellter im Vergleich zum gesetzlich vorgegebenen Referenzzinssatz idHv 3,5% als Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit als Sachbezug angesehen wird.

Traurig ist aber, dass meine "Mitarbeiterkondition" keinen großer Unterschied im Vergleich zu "Normalkunden" darstellt, da jeder Kunde bei einer normalen Kreditverhandlung einen ähnlichen Zinssatz erhält - ganz davon abgesehen, dass ein Referenzzinssatz von 3,5% komplett illussorisch ist.

Hätte ich mir den Kredit nicht über meinen Arbeitgeber genommen, sondern bei einer x-beliebigen Bank, hätte ich eine ähnliche Kondition erreicht, ohne jetzt diese Nachzahlung von 4000 EUR bezahlen zu müssen.

Somit wird aus diesem "Vorteil aus dem Dienstverhältnis" ein gravierender Nachteil, da es uns sogar "nahegelegt" wird, unsere Bankgeschäfte und -leistungen selbstverständlich über die eigene Bank abzuschließen.

Da ich als Jungfamilienvater, der gerade ein Haus gebaut hat und ohnedies jeden Euro zweimal umdrehen muss, über diese Forderung sehr erschüttert und auch verzweifelt bin ... vielleicht gibt es hier eine Regelung, die mir aus dieser unfairen Lage heraushelfen kann?

Auch wenn ich in einer Bank arbeite, beziehe ich ein normales Durchschnittsgehalt, und kann keine großen Sprünge machen. Diese Forderung von EUR 4000 ist aber Einkommensunabhängig und trifft unsere Familie mit voller Härte. Vor allem, weil meine Frau derzeit auch nur Teilzeit arbeitet.

Ich bedanken mich für jeden Beitrag.

Verfasst von: Konzi am 24.02.2013 17:18
 


THEMA:  Sachbezug - Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Habe dazu gerade die 396. Verordnung der Bundesministerin für Finanzen gelesen ...

https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/neuegesetze/verordnungderbundes_13491/bgbl_ii_396_2012.pdf?q=sachbezug%20ag-darlehen

Wenn ich es richtig vestehe, kommt für 2012 noch die alte und für mich sehr bedauerliche Regelung zum Tragen.
Mit kommenden Jahr wird aber eine faire Bewertung im Verhältnis zum Euribor festgesetzt, die sich variabel an die Marktentwicklung anpassen soll.

Habe ich das richtig verstanden?
Kann ich das für 2012 nicht in irgendeiner Weise rückwirkend geltend machen, da es ja somit auch ein bestätigter Missstand und eine Benachteiligung darstellt?

Danke!

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