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Verfasst von: Sheldon am 24.02.2013 18:38
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung

Ich habe eine Frage betreffend Arbeitnehmerveranlagung. Ich mache die Arbeitnehmerveranlagung für meine Eltern, die im Jahr 2012 ihre Heizungsanlage komplett erneuert haben. Ich nehme einmal an ich muss von den Gesamtkosten der neuen Heizung die erhaltenenen Subventionen von Bund und Land abziehen, oder? Rechnung und Subventionen ergingen namentlich an meinen Vater, bezahlt wurde alles vom gemeinsamen Konto meiner Eltern. Die Frage ist nun, kann ich dies auf beide aufsplitten oder kann ich den Betrag als außergewöhnliche Belastung nur bei meinem Vater geltend machen (da Rechnungen und Förderungen ja auf seinen Namen laufen)?

Ich bin außerdem mit meiner Freundin in eine Mietwohnung gezogen, kann ich die Kosten für die Gründung  des Haushaltes (Möbel etc.) absetzen?

Verfasst von: Evelyn am 28.02.2013 14:14
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung

Der Austausch der Heizungsanlage kann in der Arbeitnehmerveranlaung als Wohnraumschaffung unter den Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wenn verheiratet, eingetragene Partnerschaft,... können beide diese Sonderausgabe geltend machen.Es gibt jedoch einen Höchstbetrag von € 2920 pro Person/außer bei Alleinverdiener etc, erhöht sich dieser Betrag.Die erhalten Förderungen müssten abgezogen werden. Bezüglich Möbel für einen neuen Haushalt, gibt es leider keine Möglichkeit der Geltendmachung.

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