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Verfasst von: Kristina am 25.02.2013 13:21
 


THEMA:  Finanzierungsleasing Einnahmen/Ausgaben Rechner

Ich habe eine Frage zur Behandlung eines Finanzierungsleasing bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner.

Es wurde ein vost-abzugsberechtigter PKW angeschafft: Leasingrate monatl. 512,75 €, Laufzeit 48 Monate, AW 37.000 € Brutto, Mietvorauszahlung 11.100 brutto, Restwert 3700 inkl. Ust

Meine Frage ist jetzt:

Finanzierungsleasing --> müsste den PKW aktivieren, da er aber EAR ist kann ich aufg. des Zufluss-Abfluss-Prinzip nur die Mietvorauszahlung aktivieren. Diese muss ich jedoch aufgrund § 19 (3) EStG auf die Laufzeit verteilen --> wenn ich diese abgrenze und jährlich gegen den Leasingaufwand auflöse...ist doch nichts aktiviert!?

Des Weiteren der Aktivposten... in verschiedenen Quellen wird dieser immer unterschiedlich behandelt...wie stelle ich ihn dar - Buchhaltungstechnisch? Rechne ich diesen einfach über die MWR hinzu oder bilde ich hier auch einen Abgrenzungsposten?

 

Verfasst von: Bettina am 05.03.2013 08:12
 


THEMA:  Finanzierungsleasing Einnahmen/Ausgaben Rechner

Bei einem Teilamortisationsvertrag ist ein Leasinggut in folgenden Fällen von Anfang an dem Leasingnehmer zuzurechnen:

Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer stimmen annähernd überein;

Der Leasingnehmer hat sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung (Leasingnehmer kommt bei Verkauf des Gegenstandes für die Differenz zwischen niedrigerem Veräußerungserlös und Restwert auf, oder Leasingnehmer erhält bei Gewinn bringender Veräußerung mehr als 75 % des den Restwert übersteigenden Veräußerungserlöses);

Im Falle einer Kaufoption des Leasingnehmers zum Restwert, wenn dieser (für Vertragsabschlüsse bis 30.4.2007) „erheblich niedriger“ oder (für Vertragsabschlüsse ab 1.5.2007) „niedriger“ als der voraussichtliche Verkehrswert ist

Da bei Ihnen schon Pkt. 1 nicht zutrifft , würde ich den PKW nicht aktivieren.Außerdem sind die meisten Pkw´s auf Seiten der Leasingfirma aktiviert, somit in deren Eigentum ( wirtschaftliche Betrachtungsweise ).

Buchungstechnisch können Sie entweder als MWR Posten behandeln oder als Abgrenzungsposten.

 

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