Bei einem Teilamortisationsvertrag ist ein Leasinggut in folgenden Fällen von Anfang an dem Leasingnehmer zuzurechnen:
Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer stimmen annähernd überein;
Der Leasingnehmer hat sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung (Leasingnehmer kommt bei Verkauf des Gegenstandes für die Differenz zwischen niedrigerem Veräußerungserlös und Restwert auf, oder Leasingnehmer erhält bei Gewinn bringender Veräußerung mehr als 75 % des den Restwert übersteigenden Veräußerungserlöses);
Im Falle einer Kaufoption des Leasingnehmers zum Restwert, wenn dieser (für Vertragsabschlüsse bis 30.4.2007) „erheblich niedriger“ oder (für Vertragsabschlüsse ab 1.5.2007) „niedriger“ als der voraussichtliche Verkehrswert ist
Da bei Ihnen schon Pkt. 1 nicht zutrifft , würde ich den PKW nicht aktivieren.Außerdem sind die meisten Pkw´s auf Seiten der Leasingfirma aktiviert, somit in deren Eigentum ( wirtschaftliche Betrachtungsweise ).
Buchungstechnisch können Sie entweder als MWR Posten behandeln oder als Abgrenzungsposten.
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