Verfasst von:
Manfred Groß am
25.02.2013 14:07
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THEMA: Rentenbesteuerung |
Guten Tag.
Mein Frau (wir sind Deutsche und leben auch in Deutschland) erhält ab dem 60. Lebensjahr eine Rente aus 11jähriger Tätigkeit in Österreich. Ich habe gelesen, daß in diesem Fall die Rente ausschließlich in Österreich versteuert wird. Die Höhe beträgt etwa 500 € monatlich.
Frage 1: Wie und wo wird diese tatsächlich besteuert ? Frage 2: wie hoch ist die Besteuerungsgrenze in Österreich ? Frage 3: wie hoch ist der Steuersatz ?
Gruß, Manfred Gross |
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Verfasst von:
C am
01.03.2013 17:02
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THEMA: Rentenbesteuerung |
Hallo Herr Groß,
Ad 1: Falls es sich um eine Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung handelt, ist diese gem. österreichischen EStG iVm. dem DBA Österreich Deutschland in Österreich zu besteuern. Falls bei der Auszahlung durch die Pensionsversicherungsanstalt kein Abzug der Steuer erfolgt (Betrag < 11.000,00 €), ist eine Steuererklärung in AT abzugeben (Zuständig ist das örtliche FA des letzten Wohnsitzes Ihrer Frau in AT, bzw. können Sie diese auch bei jedem anderen FA einreichen).
Ad 2: Grundsätzlich liegt die Besteuerungsgrenze bei 11.000,00 € (Existenzminimum bei unbeschränkter Steuerpflicht). Da Ihre Frau vermutlich jedoch nur beschränkt steuerpflichtig ist (ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in AT) liegt die Grenze bei 2.000,00 €.
Ad 3: Bei Ihrer Frau findet der "normale" Tarif Anwendung, d.h. bei 6.000,00 € Rente (12 x 500,00; der 13. & 14. Bezug gehen nicht in den Tarif) liegt der anzuwendende Grenzsteuersatz bei 36,50 %.
Mit freundlichen Grüßen
C |
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Verfasst von:
Manfred Groß am
02.03.2013 17:09
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THEMA: Rentenbesteuerung |
" d.h. bei 6.000,00 € Rente (12 x 500,00; der 13. & 14. Bezug gehen nicht in den Tarif) liegt der anzuwendende Grenzsteuersatz bei 36,50 %."
Liebe/r C,
das haut mich jetzt schon um ! Der Grund: für 6.000 € Einkommen wird in Deutschland überhaupt keine EK-Steuer fällig.
Gibt es denn in Österreich keine Progression in den Steuersätzen oder ist das ein steuerlicher Sonderfall, da kein
Wohnsitz mehr in Österreich (oder keine Staatsangehörigkeit) ?
Grüße,
Manfred Groß
PS: gelten die 36.5% für den gesamten Betrag oder nur für den 2.000 € übersteigenden Betrag ? |
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Verfasst von:
C am
03.03.2013 14:39
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THEMA: Rentenbesteuerung |
Hallo Herr Groß,
der österreichische Steuertarif ist ebenfalls progressiv aufgebaut. (bis 11.000,00 € 0%; 11.0000,00 - 25.000,00 36,50%; 25.000,00 - 60.000,00 ca. 43,2%; & ab 60.000,00 50%).
Der Grund für die Steuerpflicht der 6.000,00 € liegt darin, dass das steuerfreie Existenzminimum (11.000,00 €) nur bei unbeschränkter Steuerpflicht in AT zur Verfügung steht. Bei beschränkt Steuerpflichtigen (ohne Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in AT) verringert sich dieses auf 2.000,00 €.
Angenommen Ihre Frau bezieht eine Rente nach Abzug etwaiger SV Beiträge in Höhe von 6.000,00 €/Jahr, dann würde sich eine Steuerbelastung von ca. 1.460,00 € ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
C |
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Verfasst von:
Manfred Groß am
04.03.2013 10:00
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