Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im November 2003. eine eigendumswohnung gekauft, und kurz danach dort einen Hauptwohnsitz begründet. Bis November 2012 hat dieser Wohnung als Hauptwohnsitz gedient, und von uns auch bewohnt. Da wir mitlerweile ein Kind haben, ist uns dieser Wohnung zu klein geworden, und wir haben eine andere Wohnung gemietet, und dort eine Hauptwohnsitz begründet. Wir haben in der Zwischenzeit unseren Eigentumswohnung nicht vermietet, wir haben sogar auch alle Kosten für die Wohnung bezahlt (betriebskosten, Strom uzw...). Wir wollen jetzt die Wohnung verkaufen und wissen nicht ob wir von der Spekulationssteuer bei Veräuserung befreit werden können.
Für Ihr Antwort bin ich im Voraus dankbar
Irena |